Adressänderung
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Nach einer Adressänderung müssen Sie als Halter eines Fahrzeugs unverzüglich Ihren Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigen lassen.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Die Adressänderung müssen Sie im Regelfall persönlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde durchführen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Hinweis! Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an Ihr Hauptzollamt weiter.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Mitteilungspflichten bei Änderungen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)