Akteneinsicht in Unterlagen des ehemaligen DDR-Staatssicherheitsdienstes ("Stasi-Unterlagen") beantragen
Allgemeine Informationen
Jede Person hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.
Mit Auflösung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) werden die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR seit 17.06.2021 vom Bundesarchiv weiter erschlossen und verwaltet.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigte: nahestehende Angehörige
- berechtigtes Interesse / berechtigter Zweck
- überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener bleiben unberührt
Ein Zugang ist ausgeschlossen, wenn ein entgegenstehender Wille des Vermissten oder Verstorbenen vorliegt.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen können Sie auf den bereitstehenden Vordrucken oder online stellen.
- Den Antragsvordruck beziehen Sie online über das BStU-Internetportal (Formulare-Link in Amt24).
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Nachweisen persönlich oder schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archiv ein (siehe -> Zuständige Stelle).
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Antragseingang.
Online-Antrag
Für die Antragstellung benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis / elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- die "AusweisApp2"
- Scanner oder Digitalkamera zum Hochladen der Nachweise
Den Antrag erstellen Sie mithilfe eines elektronischen Assistenten auf der Internetplattform des Bundesarchivs.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Antragseingang.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Identitätsfeststellung durch die ortszuständige Meldebehörde
bei Auskunft zu vermissten oder verstorbenen Angehörigen:
- Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Geburtsurkunden)
- Vermisstenanzeige/Sterbeurkunde der oder des Angehörigen
bei Verwandten dritten Grades außerdem:
- Nachweis, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind
Kosten (Gebühren)
Auskunft / Einsicht
- für Betroffene, Dritte oder nahe Angehörige: keine
- für ehemalige Stasi-Mitarbeiter und -Begünstigte: EUR 76,69
- Auslagen für weitere Kopien (ab EUR 3,01/3 ct. je Kopie)
Rechtsgrundlage
- § 15 Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz, StUG)
- Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Errichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
- Besondere Gebührenverordnung BKM (BKMBGebV)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch das Stasi-Unterlagen-Archiv Dresden. 03.01.2022
Weitere Informationen
- Bürgerberatung
- Antrag auf Akteneinsicht für Privatpersonen
Stasi-Unterlagen-Archiv
Bearbeitungsdauer
- erste Auskunft: innerhalb eines halben Jahres
Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und der aufwendigen Vorarbeiten kann es in der Folge zu einer längeren Wartezeit bis zur Einsichtnahme in die Unterlagen kommen.