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Verwaltungsleistungen

Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen

Allgemeine Informationen

Die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Dort können Sie Informationsmaterial erhalten, beispielsweise zu Berufen und Tätigkeiten, zu Fragen der beruflichen Bildung sowie zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten.

Die meisten Agenturen für Arbeit verfügen über ein Berufsinformationszentrum, in denen Sie Tipps für die Stellensuche, Ihre Bewerbung und Vorstellung erhalten können. Über offene Stellen können Sie sich auch im Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit informieren. Dort steht Ihnen ein breites und überregionales Angebot zur Verfügung. Außerdem finden Sie Links zu berufs- und branchenspezifischen Stellenbörsen. Zusätzlich veranstaltet die Agentur für Arbeit sogenannte Stellenbörsen, bei denen sich Arbeitgeber vorstellen und offene Stellen anbieten können. Sie können dort unmittelbar Kontakt mit Firmen aufnehmen.

Außerdem wird auch Ihre Eigeninitiative unterstützt. Sie erhalten Tipps, wie und wo Sie sich selbst um eine neue Stelle bemühen können.

Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) beziehen, werden Sie durch eine Integrationsfachkraft des für Sie zuständigen Jobcenters im Hinblick auf eine Beschäftigungsaufnahme betreut.

Spezielle Beratungsangebote gibt es für

  • Vermittlung einer Arbeitsstelle im Ausland
  • Menschen mit Behinderungen
  • Hochschulabsolventen*
  • Berufsrückkehrende

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.

Voraussetzungen

Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an Ihre zuständige Agentur für Arbeit, um sich zu informieren. Es empfiehlt sich, bereits während der Kündigungsfrist deren Beratungsangebot der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen.

Unabhängig davon sind Personen, deren Arbeitsverhältnis mit Sozialversicherungspflicht endet, verpflichtet, sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

Verfahrensablauf

Um das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Termin mit einem Berater oder Vermittler in Ihrer Agentur für Arbeit vereinbaren.

Zunächst werden Ihre für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Daten aufgenommen. Dazu gehören:

  • Ausbildung,
  • berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • die letzten Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten.

Anschließend werden Sie zu folgenden Punkten beraten:

  • Arbeitsplatzwahl,
  • beruflichen Entwicklung,
  • Berufs- und Arbeitsplatzwechsel,
  • Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
  • Ihren individuellen Vermittlungsmöglichkeiten,
  • Möglichkeiten der beruflichen Bildung und
  • Leistungen der Arbeitsförderung.

Daraus ergibt sich Ihr Bewerberangebot mit einem individuellen Bewerberprofil, das die Grundlage für den Abgleich Ihrer Daten mit den vorhandenen Stellenangeboten und für Ihr Angebot im virtuellen Arbeitsmarkt ist. Der Berater oder Vermittler wählt die Bewerber- und Stellenangebote aus, die am besten zueinander passen und informiert Sie schriftlich oder telefonisch.

Achtung! Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, kann die Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug haben (Sperrzeit beziehungsweise Leistungskürzung). Beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrem Vermittlungsvorschlag und dem Merkblatt für Arbeitslose.

Hinweis: Falls für Ihre berufliche Eingliederung eine verstärkte Unterstützung erforderlich ist, kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Dieser berechtigt zur Auswahl eines Trägers zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, einer privaten Arbeitsvermittlung oder zur Absolvierung von Praktika mit dem Ziel der Eignungsfeststellung und/oder Kenntnisvermittlung.

Erforderliche Unterlagen

Zur Erstellung Ihres Profils benötigt die Agentur für Arbeit

  • einen Lebenslauf,
  • Zeugnisse und
  • sonstige Bewerbungsunterlagen.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

  • § 35 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Vermittlungsangebot
  • § 36 SGB III - Grundsätze der Vermittlung
  • § 37 SGB III - Potentialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
  • § 45 SGB III - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 02.06.2020

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

Fristen

  • Nehmen Sie das Beratungsangebot der Agentur für Arbeit bereits während Ihrer Kündigungsfrist wahr.
  • Endet Ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden.

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