BBS-Bürgschaften für Unternehmensnachfolgen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft für Unternehmensnachfolgen durch die Bürgschaftsbank Sachsen, Bürgschaft und Bürgschaft ohne Bank / BoB
Wenn bei Unternehmensnachfolgen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, um die Übernahmekosten zu finanzieren, übernimmt die Bürgschaftsbank Sachsen Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern (Banken, Leasinggesellschaften).
Zielgruppe
- Existenzgründer und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen
Kreditverwendung
Sicherung der Finanzierung durch:
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
- Unternehmensnachfolgen
- tätige Beteiligungen
- Warenlager, Betriebsmitteln und Avalen
Konditionen
Höhe der Bürgschaft
- bis zu 80 %, bis zu EUR 2,0 Millionen
- Betriebsmittel: in der Regel bis 60% des Kreditbetrages
Laufzeit
- bis zu 15 Jahre
- für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
- für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre
Sicherheiten
- bestmögliche Besicherung
- quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter
- Risikolebensversicherung
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Für Ausfallbürgschaften gegenüber Leasinggesellschaften gelten besondere Bestimmungen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kleines und mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
- erfolgversprechendes, tragfähiges Unternehmenskonzept
- fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers
- fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten
Gefördert werden insbesondere Unternehmensnachfolgen in den Bereichen
- Handwerk
- Industrie
- Handel
- Hotel- und Gaststättengewerbe
- Gartenbau
Ausgeschlossen von der Förderung
- Unternehmen der Bereiche Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur
Verfahrensablauf
Die finanzierende Bank (Hausbank) beantragt die Bürgschaft vor Abschluss des Kreditvertrages für Sie.
- Das Antragsformular und weitere Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder direkt über das BBS-Bürgschaftsportal.
- Den Antrag füllen Sie mit Unterstützung durch Ihre Hausbank aus; stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Nach einer Vorprüfung durch Ihre Hausbank beurteilt die Bürgschaftsbank Sachsen, ob die Voraussetzungen für eine Bürgschaftszusage erfüllt sind.
Die Ausfallbürgschaft wird wirksam, sobald die Bürgschaftsurkunde ausgehändigt ist und die festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Hinweis: Sie können sich von der BBS beraten lassen. Details zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Informationen der BBS. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
- Selbstauskunft
- Fragenkatalog zum Antrag
- Übersicht über bestehende und beantragte Kredite
- Liquiditätsplan
- Ertragsvorschau
- Erklärung über beantragte und erhaltene De-minimis-Beihilfen
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit
Kosten (Gebühren)
- einmalige Bearbeitungsgebühr: einmalig 1,5 % des verbürgten Kredites, maximal EUR 15.000
- jährliche Bürgschaftsprovision: 0,75 % - 1,0 % des valutierenden Kredites (abhängig vom Bürgschaftsanteil)
(alle Angaben zuzüglich Umsatzsteuer)
Rechtsgrundlage
- BürgschaftsbestimmungenBürgschaftsbank Sachsenhttp://www.bbs-sachsen.de/service/downloads/
Freigabevermerk
Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Bürgschaftsbank Sachsen. 12.06.2024
Weitere Informationen
- Bürgschaft
Bürgschaftsbank Sachsen