Brüterei-Zulassung beantragen
Allgemeine Informationen
Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Folgende Betriebe müssen registriert werden:
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Erforderliche Unterlagen
- Vorhabensbeschreibung
- Lage- und Grundrisspläne zum Standort
- Bei Biobetrieben: Nachweis Zulassung nach Öko-Kontroll-VO
Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.
Kosten (Gebühren)
Verfahrensgebühr: EUR 56,00 bis 167,00 (aufwandsabhängig)
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27.06.2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel (Bruteier-Kennzeichnungsverordnung - BruteiKennzV)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 64 - Lebensmittel tierischer Herkunft
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 15.12.2023
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes schriftlich bei der zuständigen Stelle, das vorgeschriebene Formular beziehen Sie über diese Behörde.
- Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen auf dem Postweg ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und nimmt vor Ort eine Kontrolle vor.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Änderungen mitteilen
Informieren Sie die zuständige Stelle umgehend, wenn sich in ihrem Betrieb Änderungen ergeben. Die Mitteilung kann formlos schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Hinweis: Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, wenn dieser den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Dokumentationspflicht
Mit der Registrierung als Brütereibetrieb haben Sie Aufzeichnungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 zu führen. Die Angaben erfolgen aufgegliedert nach
- Art
- Kategorie (Zucht-, Vermehrungs- oder Gebrauchsküken)
- Nutzungstyp (Schlacht- oder Legeküken bzw. Zweinutzungsküken)
Weitere Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Voraussetzungen
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere
Fristen
Registrierung: vor Aufnahme der Tätigkeit