Fachkundeprüfung für den gewerbsmäßigen Waffenhandel, Anmeldung bei der IHK Chemnitz
Allgemeine Informationen
Anmeldung zur Fachkundeprüfung nach § 22 Waffengesetz (WaffG)
Um eine Erlaubnis zum Waffenhandel zu erhalten, müssen Sie die nötige Fachkunde nachweisen. Die Fachkundeprüfung dazu nimmt in Sachsen die Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz ab, da die Geschäftsführung für die Durchführung der Fachkundeprüfung von der Landesdirektion Sachsen, Standort Chemnitz, auf die IHK Chemnitz übertragen wurde.
Büchsenmacher, die die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, brauchen die Fachkunde nicht gesondert nachzuweisen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Verfahrensablauf
Verwenden Sie zur Anmeldung den vorgeschriebenen Vordruck. Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und reichen Sie es bei der IHK Chemnitz ein:
- per Fax
- per Post
- persönlich
- per E-Mail oder
- über EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach zur rechtssicheren Übersendung Ihrer Daten)
Hinweis: Die IHK Chemnitz hat im EGVP ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach unter der Bezeichnung "Industrie- und Handelskammern SN Chemnitz" eingerichtet.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Circa drei Wochen vor der Prüfung erhalten Sie eine Einladung mit dem festgesetzten Termin.
- Die Einladung enthält einen Vordruck für Ihre Rückmeldung, mit der Sie Ihre Teilnahme verbindlich bestätigen.
Was kommt in der Prüfung auf Sie zu?
- Sie legen die Fachkundeprüfung mündlich ab. Die Prüfung ist nicht öffentlich und dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Die Grundlage für die Prüfung bildet ein Fragenkatalog des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Die Broschüre mit den Prüfungsfragen können Sie bei Ihrer IHK erwerben.
- Die Prüfung umfasst den Nachweis ausreichender Kenntnisse über
- die Vorschriften für den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie die Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und der beschussrechtlichen Vorschriften,
- die Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt wurde,
- die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt wurde.
Beim Antrag auf Erteilung einer umfassende Waffenhandelserlaubnis verlangt die Prüfungskommission von Ihnen Kenntnisse über Schusswaffen und Munition aller Art; haben Sie nur eine Handelserlaubnis für einzelne Waffen- und Munitionsarten beantragt, beziehen sich die Prüfungsfragen nur auf diese.
- Das Ergebnis erfahren Sie unmittelbar nach der Prüfung, haben Sie bestanden, wird Ihnen ein Zeugnis überreicht.
- Die Erlaubnisbehörde wird schriftlich über das Ergebnis unterrichtet und erhält eine Kopie des Prüfungszeugnisses.
Erforderliche Unterlagen
Kosten (Gebühren)
Das Prüfungsentgelt beträgt:
- für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schusswaffen sowie dazugehörige Munition: EUR 300,00
- für erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition nach 1.1-1.2 und 2.1-2.2 der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV: EUR 200,00
- für erlaubnisfreie Schusswaffen und Munition nach 1.3-1.7 und 2.3-2.4 der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV beantragen beträgt die Gebühr: EUR 200,00
- für Schusswaffen und diesen gleichstehende Geräte und Munitionen, die nicht unter die Punkte 1 bis 3 fallen: EUR 150,00
Das Entgelt für die Fachkundeprüfung richtet sich nach der Klassifzierung der Waffen- und Munitionsarten in der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).
Gemäß der Geschäfts- und Prüfungsordnung ist das Prüfungsentgelt vor Prüfungsbeginn zu entrichten. Bei unentschuldigtem Fehlen wird das Prüfungsentgelt trotzdem fällig.
Rechtsgrundlage
- §§ 21, 22 Waffengesetz (WaffG) - Waffenhandelserlaubnis, Fachkundeprüfung
- Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVOWaffG) - Aufgabenübertragung an die Industrie- und Handelskammer Chemnitz
- Geschäfts- und Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen, Standort Chemnitz
- Anlage zu § 15 Abs.2 Nr. 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 08.03.2019
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung - Waffenhandel und Waffenherstellung, Erlaubnis beantragen
Amt24-Leistung - Informationen zum elektronischen Postfach
IHK Chemnitz
Voraussetzungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)