Fachoberschule, Anmeldung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie über einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen mittleren Schulabschluss verfügen, können Sie an der zweijährigen Fachoberschule die Fachhochschulreife erwerben. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich in Vollzeitform.
Wenn Sie darüber hinaus bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie in der entsprechenden Fachrichtung an der einjährigen Fachoberschule (Klassenstufe zwölf) die Fachhochschulreife erwerben. Sofern der Berufsabschluss im Hinblick auf die Fachrichtung nicht einschlägig ist, wird eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einem für die Fachrichtung einschlägigen Beruf vorausgesetzt. Der Unterricht erfolgt ebenfalls in der Regel in Vollzeitform.
Wenn Sie Nachwuchsleistungssportler* sind und die Fachhochschulreife erwerben möchten, können Sie die dreijährige gedehnte Fachoberschule für Sporttalente, kurz gFOS, am Beruflichen Schulzentrum "Gustav Anton Zeuner« Dresden besuchen. Durch eine Dehnung der Klassenstufe zwölf auf zwei Schuljahre gewinnen Sie Zeit, um Sport und Schulalltag miteinander zu vereinbaren.
Die Fachoberschule wird in den Fachrichtungen
- Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie,
- Gestaltung,
- Gesundheit und Soziales,
- Technik sowie
- Wirtschaft und Verwaltung angeboten.
Die gedehnte Fachoberschule für Sporttalente gFOS wird am Beruflichen Schulzentrum für Technik »Gustav Anton Zeuner« Dresden in den Fachrichtungen Gesundheit und Soziales sowie Technik angeboten.
Unabhängig von der gewählten Fachrichtung berechtigt die Fachhochschulreife, die mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule erworben wird, bundesweit zum Studium an Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) oder Berufsakademien in jeder Studienrichtung. Der hohe Praxisbezug in der zweijährigen Fachoberschule ist neben dem Erlangen der Studienqualifizierung ein wichtiger Beitrag zur beruflichen Orientierung in der gewählten Fachrichtung. Darüber hinaus ist mit dem Erwerb des Bildungsabschlusses Fachhochschulreife nach zwei Schuljahren die Verkürzung der Dauer einer dualen Berufsausbildung um zwölf Monate möglich.
Wenn Sie sowohl den Erwerb der Fachhochschulreife als auch eines Berufsabschlusses anstreben, können Sie das doppelqualifizierende Bildungsangebot Fachoberschule und verkürzte duale Berufsausbildung, kurz FOS+, wahrnehmen. Bei FOS+ wird der Fachpraktische Teil der Ausbildung in der Klassenstufe zwölf fortgeführt. Ausbildungsinhalte der angestrebten dualen Berufsausbildung können bei dieser Möglichkeit vorgezogen werden. Außerdem werden Teile des Präsenzunterrichtes unter Einbeziehung von E-Learning mit der zentralen sächsischen Online-Lernplattform OPAL Schule abgedeckt.
Hinweis: Fachoberschulen des Freistaats Sachsen sind den Beruflichen Schulzentren (BSZ) zugeordnet. Daneben existieren auch entsprechende Schulen in freier Trägerschaft.
Ansprechstelle
Fachoberschule Ihrer Wahl
- Schulen im Freistaat Sachsen
Sächsische Schuldatenbank
Geben Sie als Suchbegriff "Fachoberschule" ein.
Gedehnte Fachoberschule für Sporttalente (gFOS):
- BSZ für Technik Gustav Anton Zeuner Dresden (Fachrichtungen Gesundheit und Soziales sowie Technik)
Doppelqualifizierendes Bildungsangebot Fachoberschule und verkürzte duale Berufsausbildung FOS+:
- FOS+ Grün am BSZ für Agrarwirtschaft und Ernährung Dresden (Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie)
- FOS+ Technik am BSZ für Technik August Horch Zwickau (Fachrichtung Technik)
- FOS+ SHK (Sanität Heizung Klima) in der Verbindung mit dem Berufsabschluss des/der Anlagemechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik am BSZ für Gesundheit, Technik und Wirtschaft des Erzgebirgskreises Erdmann Kircheis - Schulteil Oelsnitz/Erzgebirge (Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung)
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion
Voraussetzungen
Um an der Fachoberschule aufgenommen zu werden, müssen generell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, der durch ein Deutschland ausgestelltes Zeugnis nachzuweisen ist
- Eine im Ausland erworbene schulische Qualifikation ist dem Zeugnis über den Erwerb des Realschulabschlusses oder eines gleichwertigen mittleren Schulabschlusses gleichgestellt, wenn es von der oberen Schulaufsichtsbehörde, dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), als gleichwertig anerkannt worden ist. Bewerbern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen darüber hinaus, wenn sie das Fach Englisch durch die Sprachkompetenz der Herkunftssprache auf dem Niveau des mittleren Bildungsabschlusses ersetzen. Das Fach Englisch kann durch die Sprachkompetenz in der Herkunftssprache ersetzt werden, wenn dieses Unterrichtsfach im Herkunftsland nicht mindestens auf dem Niveau eines mittleren Schulabschlusses angeboten und unterrichtet worden ist.
Für die Aufnahme in eine einjährige Fachoberschule (Klassenstufe zwölf) muss zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- einen im Hinblick auf die angestrebte Fachrichtung einschlägigen Berufsabschluss nach Bundes- oder Landesrecht von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder
- eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einem für die angestrebte Fachrichtung einschlägigen Beruf, sofern der Berufsabschluss im Hinblick auf die Fachrichtung nicht einschlägig ist.
Fachrichtung Gestaltung
- Die Aufnahme für diese Fachrichtung setzt zusätzlich voraus, dass der Schüler in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten zu zentral vorgegebenen Themen nachweist. Die Prüfungsdauer beträgt 240 Minuten.
- Der Termin der Aufnahmeprüfung in der Fachrichtung Gestaltung wird durch die oberste Schulaufsichtsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus, festgelegt und im Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bekannt gegeben.
Versagung der Aufnahme
Die Aufnahme an der Fachoberschule wird generell versagt:
- wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,
- wenn mehr als einmal
- keine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt ist oder
- ohne Erfolg an der Abschlussprüfung teilgenommen wurde oder
- wenn wegen zu vieler Bewerber ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss und in der Folge ein Antrag nicht berücksichtigt werden kann.
Die Aufnahme kann versagt werden, wenn der Antrag bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegen hat.
Verfahrensablauf
Für die Aufnahme an einer Fachoberschule bewerben Sie sich an dem von Ihnen ausgewählten BSZ oder der entsprechenden Schule in freier Trägerschaft.
Hinweis: Wenn Sie noch nicht volljährig sind, müssen Ihre Eltern die Bewerbung für Sie vornehmen. Diese Aufgabe muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben.
Zum Bewerbungsverfahren:
- Übersteigt die Zahl der Bewerber, die der Plätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
- Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung.
- Die Mitteilung der Aufnahmeentscheidung erfolgt schriftlich.
- Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass fehlende Zeugnisse nachgereicht werden müssen und an der Fachoberschule Klassen gebildet werden können.
- Verspätete Anträge werden erst nach Beendigung des regulären Auswahlverfahrens berücksichtigt.
- Die Aufnahme in die Fachoberschule muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden.
- Nicht bestätigte Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich jedoch besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung. Im Aufnahmeantrag müssen Sie angeben, welche Fachrichtung Sie besuchen wollen.
Mit dem Aufnahmeantrag reichen Sie zudem folgende Unterlagen ein:
Für die zweijährige Fachoberschule
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist oder, sofern dieses Zeugnis noch nicht erteilt wurde, eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses. In diesem Fall ist eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, unverzüglich nachzureichen.
Für die einjährige Fachoberschule
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist und
- eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule oder Berufsfachschule und des Berufsabschlusses sowie ggf. ein Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in dem einschlägigen Beruf.
Unabhängig von der Dauer der Fachoberschule
- einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit einem Lichtbild in Passbildformat
- eine Erklärung darüber,
- welche Fachrichtung Sie besuchen wollen,
- ob Sie bereits eine Fachoberschule besucht oder an der Abschlussprüfung an Fachoberschulen teilgenommen und welches Ergebnis Sie erzielt haben und
- ob Sie bereits am Auswahlverfahren einer Fachoberschule teilgenommen haben sowie
- gegebenenfalls eine Erklärung über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte, wenn die Aufnahme an der Schule versagt werden würde
Dem Aufnahmeantrag für die gedehnte Fachoberschule gFOS am BFZ für Technik »Gustav Anton Zeuner« Dresden ist außerdem eine sportfachliche Empfehlung des Olympiastützpunktes Sachsen e. V. beizulegen.
Zur Anmeldung werden folgende Daten erhoben:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht
- Nachname und Vorname der Personensorgeberechtigten, wenn Sie noch minderjährig sind (in der Regel der Eltern)
- Anschrift
- Telefonnummer, Notfalladresse
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
- Art und Grad einer Behinderung oder chronischen Krankheit, soweit sie für die Ausbildung von Bedeutung sind
Fristen
- Beantragung: bis zum 31. März des Jahres, in dem die Aufnahme an der Fachoberschule beabsichtigt ist
- Aufnahmeentscheidung: schriftliche Mitteilung bis zum 15. Mai desselben Jahres
Kosten (Gebühren)
keine
Hinweis: Über die Kosten einer Ausbildung an einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an der betreffenden Schule.
Rechtsgrundlage
- § 6 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fachoberschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachoberschule - FOSO) vom 27. Februar 2017 - Aufnahmevoraussetzungen
- § 7 Schulordnung Fachoberschule (FOSO) - Versagungsgründe
- § 8 Schulordnung Fachoberschule (FOSO) - Aufnahmeantrag
- § 9 Schulordnung Fachoberschule (FOSO) - Aufnahme- und Auswahlverfahren
- § 10 Schulordnung Fachoberschule (FOSO) - Aufnahmeentscheidung
Freigabevermerk
Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024