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Verwaltungsleistungen

Fahrerkarte beantragen

Allgemeine Informationen

Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
  • Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.
Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) fünf Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.
Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach sieben Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

Ansprechstelle

Für die Antragannahme und Ausgabe von Fahrerkarten ist im Freistaat Sachsen zuständig:

-> DEKRA Automobil GmbH - Ausgabestellen-Suche
-> TÜV SÜD Auto Service GmbH - Ausgabestellen-Suche

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland (Sachsen).
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
  • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
  • Identitätsnachweis: gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
    • bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft: Meldebescheinigung erforderlich
  • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
  • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
  • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)

Fristen

Gültigkeit:

  • fünf Jahre
  • Ersatzkarte: Gültigkeit der ersetzten Karte
  • Ersatzausstellung bei Restgültigkeit von weniger als 185 Tagen: volle Laufzeit (fünf Jahre ab Datum der Bestellung)

Folgeantrag: rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit, frühestens sechs Monate vorher

Tipp: Ändern sich die persönlichen Daten (Führerscheinnummer, Adresse et cetera), dürfen Sie die Fahrerkarte dennoch bis zum Ende der Gültigkeit weiter benutzten.

Kosten (Gebühren)

  • EUR 40,00 bis EUR 60,00
  • zuzüglich eventueller Zustellgebühr in Höhe von EUR 3,00

Hinweise

  • Der Gesamtbetrag ist bei Antragstellung fällig.
  • Bei Ablehnung oder Rückweisung des Antrages mangels Voraussetzungen fällt aufwandsabhängig eine Gebühr gemäß Landesgebührenordnung an.

Hinweise (Besonderheiten)

Schützen Sie die Fahrerkarte vor Missbrauch. Bei Verlust informieren Sie umgehend schriftlich die Ausgabestelle. Den Diebstahl einer Fahrerkarte zeigen Sie bei der Polizei an, die schriftliche Anzeige benötigen Sie für die Ersatzbestellung.

  • Nach Verlustmeldung wieder aufgefundene Karten dürfen nicht mehr genutzt werden, geben Sie diese umgehend der Ausgabestelle zurück.
  • Bei Fehlfunktion und Beschädigung geben Sie die Karte an der Ausgabestelle zur Prüfung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ein.
  • Die Rückgabe einer Fahrerkarte ist auch dann erforderlich, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung nachträglich entfallen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die DEKRA Automobil GmbH Dresden. 06.08.2024

Verfahrensablauf

Zur Identifikation - auch bei einer Folgekarte - müssen Sie persönlich an der Ausgabestelle erscheinen. Das kann bei Abgabe der Antragsunterlagen oder bei Abholung der Fahrerkarte sein.

  • Beantragen Sie die Fahrerkarte unter Verwendung des Antragsformulars der jeweiligen Prüfgesellschaft.
  • Formulare und Merkblätter beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt bei den Prüfgesellschaften ("Ansprechstelle").
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.

Die Ausgabestelle informiert Sie, wann die Fahrerkarte abholbereit ist, beziehungsweise das Kraftfahrt-Bundesamt sendet sie Ihnen zu.

Folgeantrag

Die Ausgabestellen empfehlen, eine Folgekarte etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit zu bestellen.

Hinweise:

  • Wird die alte Karte vor Ablauf Gültigkeit defekt, gestohlen oder verloren, muss die bereits produzierte, aber noch nicht gültige Folgekarte eingezogen werden.
  • Die Fahrerkarte wird nach Ablauf der Gültigkeit unbrauchbar und muss nicht zurückgegeben werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verbleibt die Fahrerkarte beim Inhaber (Nachweis der letzten 28 Tage).

Weitere Informationen

Bearbeitungsdauer

  • Erstantrag: 20 Werktage
  • Ersatz- oder Erneuerungskarte: fünf Werktage

Fristbeginn: vollständige Vorlage der Unterlagen beziehungsweise der Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben (zum Beispiel positive Abfrage beim Zentralen Kontrollgerätekarten- oder Fahrerlaubnisregister).