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Verwaltungsleistungen

Fahrerlaubnis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen

Allgemeine Informationen

Bei allen Verfahren rund um die Fahrerlaubnis können Sie den Stand der Bearbeitung bei der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch, persönlich und in vielen Fällen per E-Mail erfragen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren)

keine

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr. 04.06.2024

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage