Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Schiff - Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt
Allgemeine Informationen
Gab es auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff oder im Fernbus Anlass zu einer Beschwerde und reagierte das Verkehrsunternehmen darauf nicht oder unzufriedenstellend, können Sie sich beim Eisenbahn-Bundesamt beschweren. Das Bundesamt leitet Ihre Beschwerde nötigenfalls an die zuständige Aufsichtsbehörde weiter.
Ansprechstelle
Bürgertelefon FahrgastrechteTel: +49 228 30795-400
Fax: +49 228 30795-499
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Fahrgastrechte bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen vergeblich geltend gemacht oder
- das Verkehrsunternehmen hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden
Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei
- Umständen, die außerhalb des Verkehrsunternehmens liegen
- einem Verschulden der oder des Reisenden
- Verursachung durch Dritte
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das entsprechende Beschwerdeformular aus (Formulare & Online-Dienste).
- Senden Sie das Formular mit einer Kopie des Fahrscheins und gegebenenfalls weiterer Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax an das Eisenbahn-Bundesamt (s. "Zuständige Stelle").
Erforderliche Unterlagen
je nach Anliegen und Verkehrsmittel:
- Beschwerdeformular Eisenbahn / Kraftomnibus / Schiffsreisen (Formulare & Online-Dienste)
- Kopie des Fahrscheins
- weitere relevante Dokumente und Nachweise (auch in Kopie)
- nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fahrgastrechte
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Allgemeines Eisenbahngesetz
- Eisenbahn-Verkehrsordnung
- Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
- EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG)
- Verordnung (EG) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2011 über die über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
- EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG)
- Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.10.2022
Zuständige Stelle
Eisenbahn-Bundesamt
Weitere Informationen
Tipp: Um eine Einigung mit dem Verkehrsunternehmen zu erzielen, können sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.
- Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Flugzeug, Schiff - Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
Amt24-Leistung
Zu den Fahrgastrechten:
Fristen