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Verwaltungsleistungen

Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Schiff - Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt

Allgemeine Informationen

Gab es auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff oder im Fernbus Anlass zu einer Beschwerde und reagierte das Verkehrsunternehmen darauf nicht oder unzufriedenstellend, können Sie sich beim Eisenbahn-Bundesamt beschweren. Das Bundesamt leitet Ihre Beschwerde nötigenfalls an die zuständige Aufsichtsbehörde weiter.

Ansprechstelle

Bürgertelefon Fahrgastrechte
Tel: +49 228 30795-400
Fax: +49 228 30795-499

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Fahrgastrechte bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen vergeblich geltend gemacht oder
  • das Verkehrsunternehmen hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden

Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei

  • Umständen, die außerhalb des Verkehrsunternehmens liegen
  • einem Verschulden der oder des Reisenden
  • Verursachung durch Dritte

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das entsprechende Beschwerdeformular aus (Formulare & Online-Dienste).
  • Senden Sie das Formular mit einer Kopie des Fahrscheins und gegebenenfalls weiterer Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax an das Eisenbahn-Bundesamt (s. "Zuständige Stelle").

Erforderliche Unterlagen

je nach Anliegen und Verkehrsmittel:

  • Beschwerdeformular Eisenbahn / Kraftomnibus / Schiffsreisen (Formulare & Online-Dienste)
  • Kopie des Fahrscheins
  • weitere relevante Dokumente und Nachweise (auch in Kopie)
  • nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fahrgastrechte

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.10.2022

Zuständige Stelle

Eisenbahn-Bundesamt

Weitere Informationen

Tipp: Um eine Einigung mit dem Verkehrsunternehmen zu erzielen, können sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.

Zu den Fahrgastrechten:

Fristen