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Verwaltungsleistungen

Frühstudium, Anmeldung

Allgemeine Informationen

Besonders begabte und leistungsfähige Gymnasiastinnen und Gymnasiasten können parallel zur Schule ein Frühstudium beginnen.

Dabei besuchen sie ausgewählte Vorlesungen und Seminare an einer sächsischen Hochschule und können an Prüfungen teilnehmen. Bei einem späteren Studium werden die so erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet.

 

Ansprechstelle

Universitäten und Fachhochschulen in Sachsen, die das Frühstudium anbieten:

Voraussetzungen

  • Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • fortgeschrittene Schulkenntnisse
  • besondere Begabung nach einvernehmlichem Urteil von Schule und Hochschule

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zum Frühstudium läuft bei jeder teilnehmenden Universität und Fachhochschule anders ab. Wenden Sie sich an die Studienberatung der jeweiligen Bildungseinrichtung.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

Fristen

keine