Gesundheitsbescheinigung für Tiere beantragen (Heimtiere)
Allgemeine Informationen
Innerhalb der Europäischen Union und bei der Einfuhr aus Drittländern unterscheidet man nach dem Zweck der Verbringung / der Einfuhr von Heimtieren.
Reisen mit Haustieren
Die Einfuhr beziehungsweise das innergemeinschaftliche Verbringen von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken ist in einer speziellen Verordnung geregelt. Sie setzt die Begleitung des Heimtieres durch seinen Besitzer voraus. In der Regel handelt es sich dabei um Urlaubsreisende (Reiseverkehrsregelung).
Grenzüberschreitender Handel mit Heimtieren
Werden Heimtiere zum Zwecke des Handels eingeführt oder innergemeinschaftlich verbracht, gelten grundsätzlich die Regeln der dafür erlassenen Richtlinie (RL 92/65).
Für die Ausfuhr gelten gesonderte Regelungen, die sich auf die Anforderungen des jeweiligen Drittlandes beziehen.
Die Bestimmungen, die für Ihr individuelles Anliegen gelten, erfragen Sie deswegen bitte über den Einheitlichen Ansprechpartner (für gewerbliche Anliegen) oder direkt beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum Einheitlichen Ansprechpartner (nur bei gewerblichen Anfragen) oder zum zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt auf.
- Machen Sie detaillierte Angaben zum geplanten Transport (Zieland, Zielort, Zweck etc.).
- Die Behörde recherchiert die gesundheitlichen Voraussetzungen des Ziellandes und prüft Ihre eingereichten Unterlagen.
- Erst danach erfolgt die Untersuchung des Tieres.
- Erfüllt Ihr Tier die geforderten Voraussetzungen, wird Ihnen die Gesundheitsbescheinigung ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag benötigen Sie
- einen von Ihnen schriftlich formulierten Antrag auf die Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung sowie
- den Vordruck einer Gesundheitsbescheinigung für Länder, für die keine abgestimmten Bescheinigungen vorliegen.
Kosten (Gebühren)
- EUR 25,00 bis EUR 140,00
Hinweis: Die Kosten steigen, wenn Sie Ihr Tier vor Ort untersuchen lassen.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie 92/65/EWG (EU-Tierseuchenrichtlinie)
- Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 (EU-Heimtierverordnung)
- Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 18.04.2023
Zuständige Stelle
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Fristen
keine
Weitere Informationen
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