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Verwaltungsleistungen

Gewässer/Hochwasserschutz, Förderung beantragen (GH/2024)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie Gewässer / Hochwasserschutz (RL GH/2024), Nummer 02195

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder des Potenzials der Gewässer sowie Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Auswirkung des Klimawandels.

Fördergegenstände

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer:
    • Erhalt und Entwicklung ökologisch wertvoller Gewässer sowie Renaturierung oder Verbesserung des ökologischen Potenzials naturferner, ausgebauter Gewässer sowie Fertigstellungs- und Entwicklungspflege während der ersten fünf Jahre
    • Erstellung von integrierten Gewässerentwicklungskonzepten (IGK), (Teil)Vorhabens- und Sanierungsplänen ((Teil)VoSa) sowie von Voruntersuchungen und insbesondere von Machbarkeitsstudien, für Maßnahmen nach Nummer 2.1.1
    • Baumaßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, insbesondere Rückbau vorhandener Querverbauungen, Errichtung naturnaher oder technischer Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen sowie Vorrichtungen zur Gewährleistung der Gewässerdurchgängigkeit an Anlagen des technischen Hochwasserschutzes; ausgenommen sind Maßnahmen an nicht dauerhaft stillgelegten Wasserkraftanlagen
  • Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements:
    • Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Risikomanagementplänen für Gewässer in der Unterhaltungslast der Kommunen, einschließlich der Gefahren- und Risikokarten und der Risikobewertung sowie von Gefahrenkarten (§ 73 bis 75 und 78b des Wasserhaushaltsgesetzes)
    • Erstellung von Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepten, von Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement sowie Gefährdungs- und Risikobetrachtungen für Starkregenereignisse
    • Errichtung und Umbau von stationären Anlagen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen
    • mobile Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, wenn die Erreichung des Hochwasserschutzzieles mittels stationärer Anlagen aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist
    • hochwassergerechter Umbau sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen
    • Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung des Wasserrückhaltevermögens, soweit sie dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind
    • Erstausstattung mit Ausrüstungsgegenständen für neu gegründete gemeindliche Wasserwehren sowie
    • ergänzende Investitionen in bislang nicht vorhandene Ausrüstungsgegenstände der operativen Hochwasserabwehr, die der Umsetzung eines Gefahrenabwehrplanes dienen
  • Bei der Initiierung von Auenprojekten die Durchführung von Voruntersuchungen
  • Sonstige Maßnahmen jeweils nach Zustimmung durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Einzelfall:
    • Projekte zur Erforschung oder Entwicklung von Anlagen, Verfahren oder Regelwerken sowie sonstige Maßnahmen mit Pilot- beziehungsweise Modellcharakter von herausgehobenem Landesinteresse zur Verbesserung des Zustandes beziehungsweise Potenzials der Gewässer und des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements
    • Erfahrungsaustausch im Rahmen von Maßnahmen, die der Verbesserung des Gewässerzustandes und des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagementsdienen

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung

Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung
Zuschuss

Regelfördersatz
75 %

maximaler Fördersatz
95 % (nur unter bestimmten Voraussetzungen)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
  • Wasser- und Bodenverbände, die insoweit nicht wirtschaftlich tätig werden
  • natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, soweit sie nicht wirtschaftlich tätig sind (nicht für alle Vorhaben)
  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz

Weitere Voraussetzungen

  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit des Vorhabens.
  • Die Gesamtfinanzierung ist sichergestellt.
  • Die zu fördernde Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Verfahrensablauf

Den Förderantrag stellen Sie schriftlich auf den vorgeschriebenen Formularen.

  • Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei Landesdirektion Sachsen ein ("Zuständige Stelle").

Die Landesdirektion Sachsen bearbeitet den Antrag, nach der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Unterlagen entsprechend Nummer 7.1 der RL GH/2024 (Details im Antragsformular)

Fristen

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Kosten (Gebühren)

Verfahrenskosten: keine

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes (Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz - FRL GH/2024)
  • § 73 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) - Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
  • § 74 WHG - Gefahrenkarten und Risikokarten
  • § 75 WHG - Risikomanagementpläne
  • § 78b WHG - Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
  • § 73 Absatz 1 Sächsisches Wassergesetz (SaechsWG) - Zusätzliche Anforderungen in Überschwemmungsgebieten
  • § 76 Absatz 2 SaechsWG - Hochwasserentstehungsgebiete

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 13.12.2024