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Verwaltungsleistungen

Grünes Kennzeichen für bestimmte, zulassungsfreie Fahrzeuge

Allgemeine Informationen

Bestimmte von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund.

Hierzu zählen unter anderem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens müssen Sie als Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens richtet sich nach der Fahrzeugklasse.

Bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ist der Nachweis über den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.

Abstemplung der Kennzeichen

Steht der Zuteilung eines grünen Kennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.

Hinweis! Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden und Kostenrückständen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • bei Minderjährigen: zusätzlich
    • schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
  • gültiger Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • bisherige Kennzeichen (außer wenn stillgelegt)
  • wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde: zusätzlich die Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.

Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung). Über diese elektronische Versicherungsbestätigung werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

Kennzeichenschilder

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsgrundlage

Fristen

keine

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