Inhalt

Verwaltungsleistungen

Handelsregister, Abschrift beantragen

Allgemeine Informationen

Zu Informationszwecken können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Eingetragen sind Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e.K.), auf Wunsch auch Kleingewerbetreibende. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.

Hinweis: Sie haben auch die Möglichkeit, nur Einblick ins Handelsregister zu nehmen. Das ist via Internet oder während der Geschäftszeiten im Registergericht möglich.

Verfahrensablauf

Einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen Sie persönlich oder schriftlich (einfache Form) beim zuständigen Registergericht.

  • Erfolgt die Antragstellung schriftlich, erhalten Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung.
  • Ist der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben, wird Ihnen das gewünschte Dokument zugesandt. Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden.

Die Dokumente werden als amtlicher Ausdruck gefertigt beziehungsweise beglaubigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren)

Abschriften und Ausdrucke

  • Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie: EUR 10,00
  • amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie: EUR 20,00

Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks

  • unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
  • beglaubigte Datei: EUR 10,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 28.11.2024

Zuständige Stelle

Registergericht am Amtsgericht

Fristen

keine