Handelsregister einsehen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Informationen über Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.
Das Verzeichnis gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.
Gemeinsames Registerportal der Länder
Seit 01.01.2007 wird das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt. Im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte stehen Daten aus folgenden öffentlichen Verzeichnissen zur Verfügung
- Handelsregister
- Genossenschaftsregister
- Partnerschaftsregister
- Vereinsregister (zum Teil)
Hinweis: Vereinsregister, die noch nicht elektronisch geführt werden, können Sie direkt beim zuständigen Amtsgericht einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie eine Abschrift aus dem Vereinsregister per Post.
Recherchen zu einzelnen Firmen sowie zu Unternehmensdaten und der Abruf von Veröffentlichungen im Registerportal sind kostenfrei.
Unternehmensregister
Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie Jahresabschlüsse und Lageberichte von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.
Verfahrensablauf
Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das Registerportal zur Verfügung.
- Sie können im Registerportal die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen und Einzelfirmen zu suchen.
- Der Registerinhalt kann zudem als PDF-Dokument online abgerufen werden. Eine Registrierung ist ab dem 01.08.2022 nicht mehr erforderlich.
Einsichtnahme beim Registergericht
Sie können das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht einsehen und dort einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.
Nicht im Internet abrufbare Dokumente
Bis zu zehn Jahre alte Dokumente aus dem Handelsregister, die im Internetportal nicht abrufbar sind, können Sie sich auf Antrag bei Ihrem zuständigen Registergericht online zustellen lassen. Die Dienstleistung ist gebührenpflichtig.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren)
- Einsicht in das Handelsregister (online und beim Registergericht): kostenfrei
- Folgende Dokumente sind ab dem 01.08.2022 kostenfrei abrufbar:
- Aktueller Abdruck (AD)
- Chronologischer Abdruck (CD)
- Historischer Abdruck (HD)
- Dokument (DK)
- Unternehmensträgerdaten (UT)
- Strukturierter Registerinhalt (SI)
- Kostenpflichtig bleiben hinterlegte Jahresabschlussunterlagen und Beglaubigungen
- Hinterlegte Jahresabschlussunterlagen: EUR 1,00 zzgl. MwSt.
- Beglaubigungen von Jahresabschlüssen: EUR 0,50 für jede angefangene Seite, mindestens EUR 5,00 zzgl. MwSt.
Rechtsgrundlage
- § 9 Handelsgesetzbuch (HGB) - Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister
- Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaft- und Genossenschaftsregistersachen(Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV), Nr. 5007 der Anlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 28.11.2024
Zuständige Stelle
Registergericht am Amtsgericht
Fristen
keine
Weitere Informationen
- Handelsregister
Gemeinsames Registerportal der Länder - Unternehmensregister
Zentrale Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten
Voraussetzungen
keine