Heilpraktikererlaubnis beantragen
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Wer auf dem Gebiet der Heilkunde tätig sein möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, sofern er keine ärztliche Zulassung (Approbation) besitzt.
Nach § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz ist Heilkunde im Sinne des Gesetzes jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen.
Die Heilpraktikererlaubnis wird grundsätzlich uneingeschränkt erteilt. Im Einzelfall kann sie eingeschränkt beantragt werden (zum Beispiel auf dem Gebiet der Psychotherapie oder der Physiotherapie). Sie bedarf einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten. Es handelt sich um eine Unbedenklichkeitsüberprüfung, die aus Gründen der Gefahrenabwehr im Interesse des Patientenschutzes durchgeführt wird.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Wohnsitz im zuständigen Landkreis (Vogtlandkreis)
- mindestens Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Ausbildung
- Zuverlässigkeit ohne strafrechtliche Verfehlungen
- gesundheitliche Berufseignung
- Nachweis über die erfolgreiche Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Wir nehmen für Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben, die Anträge entgegen und prüfen anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Versagungsgründe vorliegen. Bei Zulassung des Antrages wird dieser weitergeleitet und der Antragsteller zur Überprüfung angemeldet. Die Kenntnisüberprüfung für das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen erfolgt durch das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz.
Dem Antragsformular können Sie auch nähere Informationen zm Beispiel zu geforderten Nachweisen oder weiteren Ansprechpartnern entnehmen. Dieses Formular muss ausgefüllt und mit allen im Formular benannten Nachweisen (teilweise im Original) eingereicht werden.
Nach erfolgreicher Überprüfung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz und Entrichtung der Gebühren erhalten Sie von uns eine Urkunde mit der Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde - gegebenenfalles eingeschränkt - auf dem entsprechenden Gebiet.
Heilpraktikererlaubnis: Zielgruppe
Zielgruppe
- große Heilpraktikerüberprüfung
- eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie
- eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung auf dem Gebiet der Physiotherapie
- eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung auf dem Gebiet der Podologie
- eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung auf dem Gebiet der Logopädie
- eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung auf dem Gebiet der Ergotherapie
- eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung auf dem Gebiet der Orthoptik
Gebühren
Gebühren
Laut 10. Sächsischen Kostenverzeichnis des Freistaates Sachsen fallen im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz als Überprüfungsbehörde für die Kenntnisüberprüfungen insgesamt folgende Kosten an:
Allgemeiner Heilpraktiker / schriftlich und mündlich | 510,00 € |
Allgemeiner Heilpraktiker /Entscheidung nach Aktenlage | 265,00 € |
Heilpraktiker Psychotherapie / schriftlich und mündlich Entscheidung nach Aktenlage |
470,00 € |
Psychotherapie/Physiotherapie/Podologie/Logopädie Heilpraktikerüberprüfung mündlich |
250,00 € |
Physiotherapie/Podologie/Logopädie |
250,00 € |
Bearbeitungsgebühr (in Kosten bereits enthalten) |
100,00 € |
Bei Nichtteilnahme, kurzfristiger Absage oder Stornierung des Antrages wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € einbehalten.
Laut 10. Sächsischen Kostenverzeichnis des Freistaates Sachsen fallen für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ohne Bestallung Gebühren zwischen 110,00 € bis 380,00 € an.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (VwV Heilpraktiker)
- Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung (HeilpraktikerZuVO)
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ)
- Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV)