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Verwaltungsleistungen

Bau und Erhalt von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Zuschuss beantragen (Investition Teilhabe) (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben nach der Richtlinie zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL "Investitionen Teilhabe"), Nr. 04731

Der Freistaat Sachsen beteiligt sich auf Antrag an Investitionen in Einrichtungen, Dienste und Angebote, mit denen Menschen mit Behinderungen, psychischen oder Suchterkrankungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilhaben können.

Welche Einrichtungen können eine Förderung erhalten?

  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
  • Werkstätten für behinderte Menschen, Andere Leistungsanbieter im Sinne von § 60 SGB IX
  • Förder- und Betreuungsbereiche
  • sonstige Einrichtungen, Dienste und Angebote (z. B. Tagesstrukturiende Angebote, Beratungsstellen)
  • besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen

Welche Maßnahmen werden mitfinanziert?

  • Neubau, Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung (KG 300 bis 700 der DIN 276)
  • Ausstattung
  • barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen

Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • bei überregionalen Einrichtungen: bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben

Eigenanteil

  • antragstellende Einrichtung: mindestens 10 %
  • Landkreis / kreisfreie Stadt (Dresden, Leipzig, Chemnitz): mindestens 10 %

Ausgenommen hiervon sind überregionale Einrichtungen sowie eine reine Ausstattungsförderung.

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise

  • Alle anderen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Träger der Einrichtung
  • für Maßnahmen zur Barrierefreiheit: die jeweiligen Eigentümer

Weitere Voraussetzungen

  • Nachweis des bestehenden Bedarfs
  • Das Grundstück / Gebäude muss Eigentum der oder des Antragstellenden sein oder zur Nutzung ein langfristiges Erbbaurecht mit entsprechender Zweckbindung bestehen.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Bestätigung des Bedarfs entsprechender Angebote durch das Landratsamt (in Dresden, Leipzig und Chemnitz durch die Stadtverwaltung)
  • bei Behindertenwerkstätten zusätzlich: Bestätigung durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Tipp: Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales Gesellschftlichen Zusammenhalt. 10.04.2026

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