Kurzarbeitergeld beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Bundesagentur für Arbeit
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 12.06.2024
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit