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Verwaltungsleistungen

Kurzarbeitergeld beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Bundesagentur für Arbeit

Voraussetzungen

     

Verfahrensablauf

     

Erforderliche Unterlagen

      

Fristen

     

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

     

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 12.06.2024

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

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