Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
Allgemeine Informationen
Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.
Erforderliche Unterlagen
- Formloses Antragsschreiben
- Technische Daten zum Stoff bzw. Gegenstand
- ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde
- ggf. Klassifizierungen ausländischer Institute
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)
Hinweise (Besonderheiten)
Da es sich um ein fachlich sehr anspruchsvolles Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der Bundesanstalt zweckmäßig. Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) sollte nur verweisen. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesanstalt.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 01.03.2022 (Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung
Verfahrensablauf
Die EU-Baumusterprüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Es empfiehlt sich, zuvor Details zur Antragstellung mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (zuständige Stelle) abzustimmen.
Bearbeitungsdauer
je nach Umfang einen bis sechs Monate