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Verwaltungsleistungen

Psychologische(r) Psychotherapeut(in), Prüfungszulassung beantragen

Allgemeine Informationen

Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung in Sachsen erfolgt auf Antrag durch die Landesdirektion.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Voraussetzungen

An der Staatlichen Prüfung in Sachsen können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen sächsischen Institute teilgenommen haben.

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden.

  • Füllen Sie das Formular zur Antragstellung (siehe -> Formulare und weitere Angebote) vollständig aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe -> Erforderliche Unterlagen) bei.
  • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

Erforderliche Unterlagen

Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
  • Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
  • Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
  • 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)

Weitere Unterlagen sind im Antragsvordruck genannt.

Fristen

Anmeldeschluss: 10.01. / 10.06.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 19.07.2024

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

 ­Landesdirektion Sachsen, Referat 29

Kosten (Gebühren)

Festlegung zur Eignungsprüfung: EUR 50,00 - EUR 100,00