Psychologische(r) Psychotherapeut(in), Prüfungszulassung beantragen
Allgemeine Informationen
Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung in Sachsen erfolgt auf Antrag durch die Landesdirektion.
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Voraussetzungen
An der Staatlichen Prüfung in Sachsen können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen sächsischen Institute teilgenommen haben.
Verfahrensablauf
Zur staatlichen Prüfung als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden.
- Füllen Sie das Formular zur Antragstellung (siehe -> Formulare und weitere Angebote) vollständig aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe -> Erforderliche Unterlagen) bei.
- Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Erforderliche Unterlagen
Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
- Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
- Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
- Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
- 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)
Weitere Unterlagen sind im Antragsvordruck genannt.
Fristen
Anmeldeschluss: 10.01. / 10.06.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz, PsychThG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 76, Tarifstelle 2.1
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 19.07.2024
Weitere Informationen
- Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
Landesdirektion Sachsen - Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) beantragen
Amt24-Leistung
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 29
Kosten (Gebühren)
Festlegung zur Eignungsprüfung: EUR 50,00 - EUR 100,00