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Verwaltungsleistungen

Qualifizierter Tragwerksplaner, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen beantragen

Allgemeine Informationen

Eintragung nach § 66 Absatz 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Der Standsicherheitsnachweis für Gebäude der Klassen 1 bis 3 und sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, muss in Sachsen von einem qualifizierten Tragwerksplaner erstellt werden. Dieser muss in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen sein. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen.

Voraussetzungen

Wenn Sie in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen werden wollen, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben einen Hochschulabschluss in einer der folgenden Fachrichtungen:
    • Architektur
    • Hochbau
    • Bauingenieurwesen
  • Sie müssen eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen können.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Antrag mit den vorgeschriebenen Formularen und allen erforderlichen Dokumenten bei der Ingenieurkammer Sachsen ein.

Die Ingenieurkammer prüft dann, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden und informiert Sie über die Eintragung.

Erforderliche Unterlagen

Fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag die folgenden Unterlagen und Nachweise bei:

  • Ihre Diplomurkunde und das Zeugnis über Ihren Studienabschluss in der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen
  • Nachweise über Ihre mindestens dreijährige Berufserfahrung:
    • Reichen Sie dazu Ihre Standsicherheitsnachweise ein.
    • Beachten Sie bitte, dass die Summe der Bearbeitungszeit der Projektphasen 1 bis 4 Ihrer Projekte mindestens drei Jahre ergibt.
    • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung.
    • Ihr amtliches Führungszeugnis, welches nicht älter als sechs Monate sein darf.

Hinweis: Wenn Sie als Statiker oder Bearbeiter nicht eindeutig erkennbar sind, ergänzen Sie Ihre Unterlagen durch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers.

Kosten (Gebühren)

  • für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen: EUR 550,00
  • für Nicht-Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen: EUR 700,00
  • Grundgebühr für die erste Eintragung: EUR 40,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Ingenieurkammer Sachsen. 27.05.2016

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