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Verwaltungsleistungen

Schlichtungsantrag beim Verband der Privaten Bausparkassen stellen

Allgemeine Informationen

Anrufung der Schlichtungsstelle des Verbandes der Privaten Bausparkassen zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten

Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Bausparkasse einfacher geklärt werden können, ermöglichen die privaten Bausparkassen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren.

Achtung! Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens ist keine Rechtsberatung möglich - weder durch die Schlichtungsstelle noch durch die Schlichter - und es können auch keine Rechtsgutachten erstellt werden. Das Verfahren dient allein der Streitbeilegung und nicht der Vorbereitung eines Rechtsstreits vor den ordentlichen Gerichten.

Voraussetzungen

  • Der oder die Antragstellende ist ein Verbraucher.
  • Die betreffende Bausparkasse ist Mitglied des Verbandes der Privaten Bausparkassen e.V. .
  • Zwischen den Beteiligten besteht eine Streitigkeit über einen bestimmten Sachverhalt.
  • Es liegt kein Ablehnungsgrund im Sinne der Verfahrensordnung vor.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich zunächst an die betreffende Bausparkasse, um eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen. War dies erfolglos, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden; ein Formular für den Schlichtungsantrag steht online abrufbereit.

  • Füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus. Schildern Sie darin den Sachverhalt und was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichen möchten.
  • Fügen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen bei, die zum Verständnis des Anliegens notwendig sind.
  • Die Schlichtungsstelle bestätigt Ihnen den Eingang des Schlichtungsantrags und bittet Sie weitere Unterlagen bzw. Angaben innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, sofern dies erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Schlichtungsantrag (Formulare & Online-Dienste)
  • Unterlagen, die zum Verständnis Ihres Falls notwendig sind, zum Beispiel
    • Bausparvertrag
    • Darlehensvertrag
    • Allgemeine Bausparbedingungen oder Darlehensbedingungen
    • Schriftwechsel mit der betroffenen privaten Bausparkasse

Hinweis: Gegebenenfalls fordert die Beschwerdestelle von Ihnen weitere Unterlagen an.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch den Verband der Privaten Bausparkassen 23.02.2022

Hinweise (Besonderheiten)

Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihre Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren geltend machen.

Weitere Informationen

Fristen