Schulung - Jäger als kundige Person
Allgemeine Informationen
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt bietet in Abhängigkeit von der Anzahl an interessierten Jägern Schulungen zu folgenden Themen an:
- der Jäger als kundige Person gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang III, Abschn. IV, Kap. I und/oder
- Aufgabenübertragung bezüglich der Entnahme von Proben für die Untersuchung auf Trichinen sowie die Kennzeichnung von erlegtem Schwarzwild
Unsere Mitarbeiterin Frau Meichsner nimmt Interessen-Bekundungen entgegen und kann Auskunft zu geplanten Schulungsterminen geben.