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Verwaltungsleistungen

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich. Diese Erlaubnis, welche in der Regel für 5 Jahre gültig ist, wird benötigt zur Ausübung folgender Tätigkeiten: Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderladerschießen und Böllern.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Nachweis der sprengstoffrechtlichen Fachkunde
  • Zuverlässigkeit ohne strafrechtliche Verfehlungen
  • persönliche Eignung
  • Bedürfnisnachweis für die beabsichtigte Tätigkeit
  • Wohnsitz im zuständigen Landkreis (Vogtlandkreis)

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Wir nehmen für Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben, unter Vorlage des Personalausweises beziehugsweise Reisepasses die Anträge entgegen und prüfen anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Versagungsgründe vorliegen.

Hierbei holt die Behörde zum Beispiel im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundungen ein:

  • unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Auskunft aus dem Erziehungsregister
  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
Nach erfolgreicher Überprüfung wird die sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ausgestellt und Ihnen persönlich ausgehändigt oder zugesandt.

Gebühren

Gebühren

Ausstellung einer sprengstoffrechtliche Erlaubnis - 100,00 € bis 350,00 €

Rechtsgrundlage