Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen
Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragenAllgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich. Diese Erlaubnis, welche in der Regel für 5 Jahre gültig ist, wird benötigt zur Ausübung folgender Tätigkeiten: Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderladerschießen und Böllern.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Nachweis der sprengstoffrechtlichen Fachkunde
- Zuverlässigkeit ohne strafrechtliche Verfehlungen
- persönliche Eignung
- Bedürfnisnachweis für die beabsichtigte Tätigkeit
- Wohnsitz im zuständigen Landkreis (Vogtlandkreis)
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Wir nehmen für Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben, unter Vorlage des Personalausweises beziehugsweise Reisepasses die Anträge entgegen und prüfen anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Versagungsgründe vorliegen.
Hierbei holt die Behörde zum Beispiel im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundungen ein:
- unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Auskunft aus dem Erziehungsregister
- Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
- Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
Gebühren
Gebühren
Ausstellung einer sprengstoffrechtliche Erlaubnis - 100,00 € bis 350,00 €