Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz verlängern
Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz verlängernAllgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- gültige Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Verlängerung
- aktueller Bedürfnisnachweis für die in der bereits erteilten Erlaubnis aufgeführten Tätigkeiten
- Wohnsitz im zuständigen Landkreis (Vogtlandkreis)
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Wir nehmen für Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben, unter Vorlage des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses, die Anträge auf Verlängerung der Gültigkeit der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis entgegen und prüfen anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Versagungsgründe vorliegen.
Hierbei holt die Behörde zum Beispiel im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundungen ein:
- unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Auskunft aus dem Erziehungsregister
- Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
- Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
Gebühren
Gebühren
Verlängerung der Gültigkeit einer sprengstoffrechtliche Erlaubnis - 50,00 € bis 210,00 €