Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragenAllgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Die sprengstoffrechtliche Fachkunde erwerben Sie in einem (staatlich) anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde, also des Landratsamtes.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit (ohne strafrechtliche Verfehlungen)
- persönliche Eignung
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Wir nehmen für Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben, unter Vorlage des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses, die Anträge entgegen und prüfen, ob Versagungsgründe vorliegen.
Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie von uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit welcher Sie sich an einem (staatlich) anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde anmelden bzw. teilnehmen können.
Gebühren
Gebühren
30,00 € bis 250,00 €