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Verwaltungsleistungen

Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde erwerben Sie in einem (staatlich) anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde, also des Landratsamtes.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit (ohne strafrechtliche Verfehlungen)
  • persönliche Eignung

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Wir nehmen für Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben, unter Vorlage des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses, die Anträge entgegen und prüfen, ob Versagungsgründe vorliegen.

Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie von uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit welcher Sie sich an einem (staatlich) anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde anmelden bzw. teilnehmen können.

Gebühren

Gebühren

30,00 € bis 250,00 €

Rechtsgrundlage