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Verwaltungsleistungen

Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (gewerblich) beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) zur Erlangung der Fachkunde

Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese stellt Ihnen auf Antrag die zuständige Behörde aus.

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung

Verfahrensablauf

Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular (siehe -> Formulare und weitere Angebote)

Kosten (Gebühren)

Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00

Hinweise (Besonderheiten)

Zum Fachkundelehrgang melden Sie sich direkt bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 26.06.2023

Zuständige Stelle

  • Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5, Arbeitsschutz mit ihren Dienststellen und Dienstsitzen