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Verwaltungsleistungen

Sprengstoffrechtlichen Befähigungsschein (gewerblich) beantragen

Allgemeine Informationen

Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen

Für den beruflichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Aufsichtspersonen einen behördlichen Befähigungsschein. Diesen erteilt auf Antrag die zuständige Behörde.

Aufsichtspersonen können beispielsweise sein:

  • das leitende Personal einer Betriebsabteilung
  • sprengberechtigte Personen
  • Betriebsmeisterinnen und -meister
  • das fachtechnische Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
  • die Lagerverwaltung
  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • erforderliche Fachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines sprengstoffrechtlichen Befähigungsscheines, dafür steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung (siehe -> Formulare und weitere Angebote).
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Tipp: Änderungen der Eintragungen oder die Verlängerung der Geltungsdauer können Sie formlos beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang

Achtung! Die Nachweise legen Sie Ihrem Antrag bitte im Original bei.

Fristen

Geltungsdauer: Fünf Jahre (Verlängerung auf Antrag vor Ablauf der Gültigkeit)

Achtung! Eventuell ist ein Wiederholungslehrgang erforderlich.

Kosten (Gebühren)

Gebührenrahmen: EUR 100,00 bis 400,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 26.06.2023

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5, Arbeitsschutz mit ihren Dienststellen und Dienstsitzen