Vermittlerregister, Änderungen mitteilen
Allgemeine Informationen
Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung (GewO) und Erteilung einer Registrierungsnummer
Als selbstständiger Versicherungsvermittler* (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter) oder Versicherungsberater benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Zusätzlich ist eine Eintragung in das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern (IHK) erforderlich.
Wenn Sie in das Register eingetragen sind und sich Änderungen ergeben haben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion
Verfahrensablauf
Folgende Daten und Angaben werden im Vermittlerregister erfasst:
- der Name und der Vorname sowie die Firma der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
- das Geburtsdatum,
- die Angabe, ob der Eintragungspflichtige tätig ist
- als Versicherungsmakler
- mit Erlaubnis nach § 34 d Absatz 1 GewO oder
- mit Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsmakler nach § 34 d Absatz 6 GewO
- als Versicherungsvertreter
- mit Erlaubnis nach § 34 d Absaatz 1 GewO,
- als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Absatz 7 GewO oder
- mit Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter nach § 34 d Absatz 6 GewO oder
- als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34 d Absatz 2 GewO,
- als Versicherungsmakler
- die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde,
- die Bezeichnung der Staaten der Europäischen Union und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum, in denen der Versicherungsvermittler beabsichtigt tätig zu werden sowie bei Bestehen einer Niederlassung, deren Geschäftsanschrift sowie die gesetzlichen Vertreter dieser Niederlassung.
- die betriebliche Anschrift,
- die Registrierungsnummer,
- bei einem Versicherungsvertreter, der nach § 34 d Absatz 7 GewO keiner Erlaubnis bedarf (gebundener Versicherungsvertreter): das oder die haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen.
- zusätzlich vom Eintragungspflichtigen anzugeben sind:
- die Namen und Vornamen der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind sowie
- die Geburtsdaten der noch eingetragenen Personen in leitender Position
Hinweis: Ist der Eintragungspflichtige eine juristische Person, so werden auch der Name und Vornamen der natürlichen Personen gespeichert, die in der Geschäftsführung für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind.
Achtung!
- Wenn sich Ihre Daten geändert haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.
- Gebundene Versicherungsvertreter, die vom haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen in das Vermittlerregister eingetragen wurden, müssen Änderungen gegenüber dem eintragenden Unternehmen mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
- Bitte benutzen Sie für Ihre Änderungsmitteilung - wenn verfügbar - Formulare der IHK, in deren Bezirk Ihr Gewerbebetrieb seinen Hauptsitz hat (siehe -> Formulare und weitere Angebote).
- Weitere Unterlagen können je nach Änderung notwendig sein.
Kosten (Gebühren)
- Die Gebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Rechtsgrundlage
- § 11 a Gewerbeordnung (GewO)- Vermittlerregister
- § 34 d GewO - Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
- § 34 e GewO - Verordnungsermächtigung
- §§ 8 bis 10 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern. 31.07.2024
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Fristen
keine
Weitere Informationen
- Vermittlerregister, Eintragung beantragen
Amt24-Leistung - Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)
Deutsche Industrie- und Handelskammer