Vermittlerregister, Einsicht nehmen
Allgemeine Informationen
Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung (GewO) und Erteilung einer Registrierungsnummer
Als selbstständiger Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsvertreter) oder Versicherungsberater benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Zusätzlich ist eine Eintragung in das Vermittlerregister erforderlich. Das Register ist beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet und wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) geführt.
Der Registrierungspflicht unterliegen:
- Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und -vertreter) mit Erlaubnis
- Versicherungsberater mit Erlaubnis
- von der Erlaubnis befreite gem. § 34 d Abs. 4 GewO
- produktakzessorische Versicherungsvertreter oder -makler
Jedermann, also auch Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, können unter Angabe des Namens oder der Registrierungsnummer des Versicherungsvermittlers die Eintragung eines Versicherungsvermittlers überprüfen. Sie erhalten dabei Auskunft über die Art der Tätigkeit und die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Diese Auskunft ist via Internet kostenlos; eine schriftliche Auskunft ist auf Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gegen Gebühr möglich.
Verfahrensablauf
In das Verzeichnis können Sie online Einsicht nehmen. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Auskunft bei der zuständigen IHK anfordern.
Kosten (Gebühren)
Schriftliche Auskunft (In- und Ausland): EUR 20,00
Rechtsgrundlage
- § 11a Gewerbeordnung (GewO) - Auskünfte aus dem Vermittlerregister
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern. 08.03.2019
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Fristen
keine
Weiterführende Informationen
- VermittlerregisterDeutscher Industrie- und Handelskammertag