Zusatzqualifikationen für Auszubildende in Handwerksberufen, Zuwendung beantragen (SAB)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen nach der ESF Plus-Richtlinie "Zukunft Berufliche Bildung", Nr. 02208
Ihr Unternehmen oder Ihre Bildungsstätte vermittelt Auszubildenden in Handwerksberufen Zusatzqualifikationen, die über Inhalte der geltenden Ausbildungsordnung hinausgehen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) erhalten.
Ziel der Förderung ist es, die beruflichen Kompetenzen Auszubildender und damit deren Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetrag)
Höhe
Pauschale von maximal EUR 5,20 pro Teilnehmer und Stunde (pro Antrag bis maximal EUR 100.000)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Bildungsträger und Unternehmen, die Auszubildenden in Handwerksberufen Zusatzqualifikationen vermitteln
Zuwendungsvoraussetzungen
Eine Förderung ist möglich, wenn:
- es sich um betriebliche Berufsausbildungsverhältnisse handelt
- die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach der Handwerksordnung durchgeführt wird
- der Ausbildungsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Handwerkskammer eingetragen ist
Der Inhalt der Zusatzqualifikation darf nicht Bestandteil der jeweils geltenden Ausbildungsordnung sein. Er muss aber in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Ausbildungsberuf stehen.
Die Handwerkskammer hat zu bestätigen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Die Beantragung selbst erfolgt elektronisch über das SAB-Förderportal und anschließender Einreichung der unterschriebenen Antragsunterlagen per Post.
- Benötigte Formulare zu Ihrem Antrag beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über das SAB-Förderportal.
- Die Förderbank prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.
Auszahlung
Zur Auszahlung der Pauschalen müssen Sie der SAB die Anwesenheit der Teilnehmer beziehungsweise die Anzahl der Anwesenheitsstunden je Teilnehmer nachweisen. Die Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über das SAB-Programmseite.
Erforderliche Unterlagen
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Fristen
- Antragstellung: spätestens acht Wochen vor Ausbildungsbeginn
- Beginn des Vorhabens: bei Vorliegen des Zuwendungsbescheids oder der Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn (der Abschluss eines Qualifizierungsvertrages zählt nicht als Beginn)
- Vorlage des Verwendungsnachweises bei der SAB: spätestens einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie zur Förderung der Beruflichen Bildung im Rahmen des ESF Plus (ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung)
- Richtlinie mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen (EU-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 23.01.2023
Zuständige Stelle
Handwerkskammer (HWK), Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Weitere Informationen
- Beratung vor Ort
- Zusatzqualifikation, Programminformationen
- Informationen zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Bearbeitungsdauer
Antragsbearbeitung bei der SAB: circa sechs Wochen