Internationale Zusammenarbeit (Teil 3): Europagedanke und europapolitische Öffentlichkeitsarbeit, Zuwendung beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Europagedankens und der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit nach Teil 3 der Richtlinie "Internationale Zusammenarbeit", Nr. 08340
Der Freistaat Sachsen gewährt auf Antrag Zuschüsse für Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen, einschließlich der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit. Weiterhin sollen Module der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Europe Direct Informationszentren (EDIC) unterstützt werden.
Förderfähige Projekte:
- Informationsmaterialien zur Verbreitung des Europagedankens mit hoher multiplikatorischer Wirkung zu politischen Entscheidungsprozessen
- Informationsveranstaltungen, zum Beispiel Konferenzen, Seminare, Symposien, Workshops
- Kultur- und Sportveranstaltungen
- Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden
- Erfahrungs- und Informationsaustausch
- Exkursionen an Standorte der Organe, Institutionen und interinstitutionellen Einrichtungen der Europäischen Union in Deutschland, Brüssel, Straßburg und Luxemburg
Module der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der EDIC:
- Das Modul "Besucherzentrum" ist nicht förderfähig.
Konditionen
Art der Förderung
- Projekt- und Modulförderung (Anteilsfinanzierung bzw. Komplementärförderung)
- zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
- Europagedanke: maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximal EUR 10.000
- Module der EDIC: Anteilsfinanzierung, maximal 50 % der Ausgaben der Kommunikationsaktivitäten
Förderfähige Ausgaben
- Bagatellgrenze: Projekte mit förderfähigen Ausgaben von bis zu EUR 500,00 können nicht berücksichtigt werden
- Höchstförderung: EUR 50.000 / Jahr
Zuwendungsfähig sind nur die Ausgaben, die unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind, insbesondere folgende:
Reisekosten
- Reisekosten für Referenten
- Fahrtkosten für Veranstaltungsteilnehmer
- Verpflegungskosten für Veranstaltungsteilnehmer bis zu EUR 20,00 pro Person und Tag
- für Kinder- und Jugendgruppen: bei mehrtägigen Veranstaltungen für Übernachtung und Verpflegung je Person bis zu EUR 60,00 / Tag
Honorare für externe Referenten
- EUR 50,00 / Stunde Vortragszeit
- maximaler Tagessatz: EUR 400,00
Projektbezogene Ausgaben für Mieten: Raummiete in angemessenem Umfang
Verwaltungsausgaben: bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ohne Einzelnachweis
Ausgaben für Sachmittel: projektbezogene Ausgaben für Sachmittel, zum Beispiel Eintrittsgelder, Versicherungen oder GEMA
Sonstige Ausgaben
- für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen
- für investive Ausrüstungsgegenstände, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind und nicht zur Grundausstattung einer Einrichtung gehören
- für Öffentlichkeitsarbeit
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- eingetragene gemeinnützige Vereine
- freie Träger
- sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen
- Gemeinden und Landkreise sowie deren rechtsfähige Zusammenschlüsse
- gemeinnützige Stiftungen
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
- Krankenhäuser im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der jeweils aktuell gültigen Fassung sowie
- für eine Förderung der Module die jeweiligen von der Kommission als Partner ausgewählten EDIC
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben.
Weitere Voraussetzungen
- Förderfähig sind Projekte und Module des Jahreskommunikationsplans, die im Freistaat Sachsen oder an den Standorten der Organe, Institutionen und interinstitutionellen Einrichtungen der Europäischen Union in Deutschland, Brüssel, Straßburg und Luxemburg durchgeführt werden.
- Für die EDIC gelten teilweise gesonderte Regelungen.
Verfahrensablauf
Die Förderung beantragen Sie mit dem hierfür vorgeschriebenen Antragsformular bei der Landesdirektion Sachsen ("zuständige Stelle").
Prüfung und Bewilligung
Die zuständige Stelle prüft die eingereichten Anträge und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Projekte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden. Für die Förderung der Module der EDIC wird auch geprüft, ob die im Jahreskommunikationsplan enthaltenen Maßnahmen in Einklang mit den europapolitischen Kommunikationsschwerpunkten stehen. Diese werden jährlich festgelegt.
Ist Ihr Projekt für eine Förderung vorgesehen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.
Mittelanforderung und Auszahlung
Sie können die Auszahlung von Mitteln beantragen, die in den nächsten beiden Monaten für das Projekt ausgegeben werden. Weitere Vereinbarungen zur Abrechnung entnehmen Sie dem Zuwendungsbescheid.
Verwendungsnachweis
Die bestimmungsmäße Verwendung der Mittel weisen Sie mit einem einfachen Verwendungsnachweis nach (Details siehe Zuwendungsbescheid). Beim Verwendungsnachweisverfahren zur Förderungen der Module der EDIC gelten teilweise gesonderte Regelungen.
Erforderliche Unterlagen
Formular: -> Dezentrale Öffentlichkeitsarbeit und EDIC, Antrag
Formular: -> Auszahlungsantrag (Muster 3 zu § 44 SäHO)
Formular: -> Verwendungsnachweis (Muster 4 zu § 44 SäHO)
Weitere Unterlagen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- bei Vereinen zusätzlich:
- gültige Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes für die Gemeinnützigkeit
- bei Stiftungen und gGmbH zusätzlich:
- gültige Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes für die Gemeinnützigkeit
zusätzlich bzw. abweichend für Förderungen der Module der EDIC:
- Modulbeschreibung
- Entwurf des Jahreskommunikationsplanes
- Kostenvoranschlag
Die Landesdirektion ist berechtigt, weitere Unterlagen anzufordern.
Fristen
Antragstellung:
- bis spätestens 28.02. für das laufende Kalenderjahr
- mindestens 2 Monate vor geplantem Beginn
- Antragstellungen der EDIC: bis spätestens 30.08. für das folgende Kalenderjahr
Verwendungsnachweis: spätestens 1 Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
Kosten (Gebühren)
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 22.03.2019