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Verwaltungsleistungen

Tierarzt / Tierärztin mit selbstäniger Berufsausübung, Anzeigepflicht zu Änderungen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Allgemeine Informationen

Wenn sich nachträgliche Änderungen Ihrer beruflichen Umstände hinsichtlich der selbständige Berufsausübung, zum Beispiel Beendigung oder Änderungen gemäß Sächsischem Gesundheitsdienstgesetz (SächsGVBL) ergeben, müssen Sie diese beim für den Ort der Niederlassung zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie Ihre Anzeige über die Änderungen Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Fristen

unverzüglich

Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Kosten (Gebühren)

keine Angaben

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 10.04.2025

Zuständige Stelle

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des zuständigen Landkreises/der zuständigen kreisfreien Stadt

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