Beistandschaft
Alle Mütter und Väter können beim Jugendamt für Kinder, die bei ihnen leben, eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt wird dann tätig bei der Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsansprüchen des Kindes. In einem Rechtsstreit vertritt es das Kind als sein gesetzlicher Vertreter. Diese freiwillige Unterstützungsleistung schränkt nicht das Sorgerecht ein und wird auf Antrag wieder beendet.