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Eingliederungshilfe Menschen mit Behinderungen

"Wahrhaft zu helfen ist den Ärmsten nicht durch Geld, sondern durch Weckung der Kraft. In jedem Menschen wohnt die Kraft, seine Bedürfnisse zu befriedigen und den Geschäften, Pflichten und Verhältnissen seines Daseins genügend zu entsprechen. Diese Kraft muß entwickelt, belebt und selbständig gemacht werden."

Johann Heinrich Pestalozzi

Sie haben eine dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Behinderung? Sie fühlen sich dadurch wesentlich in Ihrer Fähigkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, eingeschränkt, dann haben Sie Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung und soll Ihnen eine bessere Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen.

Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Diese Leistungen können Leistungen zur medizinischen Rehablilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beinhalten. Sie umfassen insbesondere:

  • heilpädagogische Förderung in anerkannten Kindertagesstätten beziehungsweise Horten
  • Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
  • Hilfen zur angemessenen Schulbildung
  • Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf und Studium
  • Wohnen für behinderte Menschen bis zur vollendung des 18. Lebenjahres und für über 65-Jährige (zum Beispiel im beteuten Wohnen, in Familienpflege oder in einem Heim)
  • Beschäftigungsanebote für über 65-Jährige (zum Beispiel Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen, Tagesstrukturierung)
  • familienentlastende Hilfen
  • Versorgung mit Hilfsmitteln

Diese Leistungen werden teilweise einkommens- und vermögensabhängig gewährt.