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Persönliches Budget

Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind sowie Personen, die pflegebedürftig sind, können die Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. Hilfe zur Pflege auf Antrag im Rahmen eines Persönlichen Budgets beziehungsweise trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erhalten. Diese Leistungen werden teilweise einkommens- und vermögensabhängig gewährt.