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Vorsorgender Bodenschutz

Zentrales Anliegen im vorsorgenden Bodenschutz ist es, die Funktionen des Bodens zu sichern, zu schützen oder bei vorliegenden Verunreinigungen möglichst wiederherzustellen.

So werden wir als Untere Bodenschutzbehörde auch im Rahmen von Baurechts- und anderen Planungsverfahren angehört, um die Bodenschutzbelange zu vertreten und sind Ihr Ansprechpartner bei Erosionsereignissen. Wir verfolgen bodenschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten und geben Auskunft bei weiteren Fragen zum Thema Boden.

 

Das sind die Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes

Vorsorgender Bodenschutz soll die Gefährdung des Bodens durch menschlichen Einfluss minimieren und das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, wie beispielsweise durch den Eintrag von Schadstoffen, durch Verdichtung oder Versiegelung des Bodens, verhindern. Im Vordergrund stehen hier vorsorgliche Gefahrenabwehrmaßnahmen.

Als Untere Bodenschutzbehörde sind wir auch verpflichtet, Erosionsschadensfällen nachzugehen (sofern nicht das Landwirtschaftsamt zuständig) und deren Ursachen entgegen zu wirken.

Diese Ziele verfolgt der vorsorgende Bodenschutz

Vorrangige Ziele des vorsorgenden Bodenschutzes sind:

  • Möglichst wenig Bodenfläche versiegeln.
  • Brachflächen durch Sanieren und Rückbauen von Versiegelungen wieder nutzbar machen.
  • Schutz der natürlichen Bodenfunktionen durch:
    • Vermeiden von Bodenüberprägungen durch Abtrag und Aufschüttung
    • Verhindern von Schadstoffeinträgen
    • Vermeiden von Erosion und Bodenverdichtung durch standort- und umweltgerechte Landwirtschaft
  • Sanieren oder Renaturieren von belasteten Flächen, zum Beispiel im Rahmen der Altlast- und Deponiesanierung.

Rechtsgrundlagen