Illegale Abfallentsorgung
Wildes Ablagern von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, das Ablagern von gefährlichen Abfällen eine Straftat. Boden und Luft können dadurch gefährdet, ja beeinträchtigt werden. Gleichermaßen können auch umliegende Gewässer und sogar das Grundwasser Schaden nehmen. Dass es an wärmeren Tagen um manch wilde 'Müllkippe' nicht selten zu beträchtlichen Geruchsbelästigungen kommt und dass illegale Abfallablagerungen generell sogar ein Gesundheitsrisiko darstellen können, versteht sich von selbst - vom unschönen Landschaftsbild ganz zu schweigen!
Doch dass Abfall, der nicht recycelt oder verwertet werden kann, beseitigt werden muss, weiß heute jeder. Auch dass das nur in dafür zugelassenen Anlagen geschehen darf!
Die Natur gehört jedenfalls nicht zu diesen Anlagen!
Der Umweltsünder prellt sich selbst
Leider finden sich auch in unserer Region noch vielerorts herrenlose Hinterlassenschaften in Form 'wilder Müllkippen', sprich illegaler Abfallablagerungen. Sei es auf leer stehenden Privatgrundstücken, in Wald und Feld, auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen - illegal weggeworfen wird beinahe alles, was nicht mehr benötigt wird. Altreifen, Batterien und Kühlschränke gehören ebenso zu jenen Umweltsünden wie herkömmlicher Hausmüll, Bauschutt, Grünschnitt oder Sperrmüll. Sogar Altfahrzeuge bleiben verwaist in der Natur liegen.
Wie unverständlich! Der Umweltsünder riskiert nicht nur eine empfindliche Strafe, die in die Tausende gehen kann, er prellt sich auch selbst! Denn viele jener Abfälle kann man unentgeltlich oder gegen eine nur geringe Gebühr auf den Wertstoffhöfen und bei mobilen Sammlungen loswerden oder sogar zu Hause abholen lassen!
Ganz ohne Stress und schlechtes Gewissen!
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Was illegale Abfallentsorgung kostet
Wer Abfall illegal, also ‚wild‘ ablagert, dem droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Damit können Geldbußen bis zu 100.000 Euro verbunden sein. Handelt es sich um die illegale Entsorgung gefährlicher Abfälle, wie zum Beispiel Altöl, Farben, Autowracks, Asbest oder ähnliches, droht sogar eine Strafanzeige. Der Verursacher wird per kostenpflichtigem Bescheid zur Beräumung der Abfälle verpflichtet und gegebenenfalls mit Zwangsmaßnahmen belegt.
Auch das Entsorgen pflanzlicher Abfälle, wie Laub, Zweige oder Grasschnitt, durch Verbrennen oder durch wilde Ablagerung wird im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldbescheid geahndet.
Bitte kontaktieren Sie uns! Wir informieren Sie gern, ob es sich in Ihrem Fall um eine Ausnahme handelt!
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Was tun, wenn Sie wild abgelagerten Abfall entdecken?
Wenn Sie wild abgelagerten Abfall entdecken, bitte kontaktieren Sie uns! Wir kümmern uns um Ihre Hinweise! Um aktiv werden zu können, benötigen wir von Ihnen möglichst die folgenden Angaben, sofern bekannt:
- Wo? (Ort, Straßenname und Hausnummer oder Flurstück und Gemarkung)
- Was? (Art und Menge der Ablagerung)
- Wann? (Zeitraum oder Zeitpunkt, seit wann sich die Ablagerung am Ort befindet)
- Kontakt? (Für eventuelle Rückfragen oder falls Sie eine Rückmeldung von uns wünschen.)
- Fotos? (Damit wir uns ein Bild von Art und Umfang machen können)
Je genauer uns Ihre Angaben vorliegen, umso besser können wir den Tatbestand prüfen und versuchen, den Verursacher zu finden. Besten Dank für Ihre Hilfe!