Auskunft aus der Kaufpreissammlung nach §10 Abs. 1 und 2 SächsGAVO
Übersicht und Hinweise für Anfragen zur KaufpreissammlungAllgemeine Informationen Auskunft KPS
Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat bestellt.
Der Gutachterausschuss und die Geschäftsstelle verfügen zur Erledigung ihrer Aufgaben über eine Kaufpreissammlung. Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von den beurkundenden Stellen in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Der Inhalt der Vertragsabschriften wird nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten werden nicht in die Kaufpreissammlung übernommen. Ergänzend zu den Vertragsabschriften werden zusätzliche Daten erhoben und Fragebögen an Käufer gesandt sowie Ortsbesichtigungen durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle durchgeführt, um weitere Angaben für die Auswertung nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden zu erhalten.
Voraussetzungen Auskunft KPS
Voraussetzungen für grundstücksbezogene Auskünfte
- Die antragstellende Person muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft machen.
- Die Auskunft ist auf solche Auskünfte begrenzt, für die ein berechtigtes Interesse besteht. Wird beispielsweise mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswerts eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können.
- Der Auskunft dürfen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
- Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein.
- Gemäß § 10 Abs. 2 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung wird vom Vorliegen eines berechtigten Interesses sowie der sachgerechten Verwendung der Daten regelmäßig ausgegangen, wenn die Auskunft von:
- Behörden im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben,
- einem Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen,
- einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige oder
- einem nach DIN EN ISO/IEC 17 024 zertifizierten Sachverständigen,
für eine Wertermittlung beantragt wird.
- Antragsberechtigt sind:
- Behörden im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben,
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige,
- nach DIN EN ISO/IEC 17 024 zertifizierte Sachverständige,
- freie Sachverständige.
Verfahrensablauf_Auskunft_KPS
Verfahrensablauf
Zur Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung füllen Sie bitte das bereit gestellte Formular vollständig aus, unterzeichnen es und senden dieses gemeinsam mit dem Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Kopie Auftrag Verkehrswertermittlung) an die Geschäftsstelle (siehe zuständige Stelle).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §10 Absatz 1 und 2 Sächsische Gutachterausschussverordnung wird die Auskunft ausschließlich schriftlich erteilt. Ggf. erfolgt im Verlauf der Bearbeitung Rücksprache durch die Geschäftsstelle.
Die im Rahmen der Auskunft übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Die Vergleichsdaten aus den Auskünften der Kaufpreissammlung unterliegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Bei Nichterfüllung der Voraussetzung werden Sie von der Geschäftsstelle benachrichtigt und über Alternativen informiert.
Alternativen zur Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei Nichterfüllung der Voraussetzungen nach §10 Absatz 1 und 2 Sächsische Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO):
- Bodenrichtwert (bei unbebauten Grundstücken)
Kosten/Gebühren Auskunft KPS
Kosten / Gebühren
Für die Erstellung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung werden Gebühren erhoben. Die Erteilung einer Negativauskunft (die Mitteilung, dass keine vergleichbaren Kauffälle vorhanden sind) ist ebenfalls gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gutachterausschussgebührensatzung.
Rechtsgrundlagen Auskunft KPS
Rechtsgrundlagen
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB) Kaufpreissammlung
- § 10 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch - Sächsische Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO)
- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
- Muster- Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV-Anwendungshinweise - ImmoWertA)
- Gutachterausschussgebührensatzung (inkl. Gebührenverzeichnis)
Zuständige Stelle Auskunft KPS
Zuständige Stelle
Landratsamt Vogtlandkreis
Amt für Kataster und Geoinformation
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis
- Geschäftsstelle -
Besucheranschrift: Postplatz 5 | 08523 Plauen
Postanschrift: Postfach 10 03 08 | 08507 Plauen
Telefon: +49 3741 300-2345
Fax: +49 3741 300-4022
E-Mail: gutachterausschuss@vogtlandkreis.de
Weitere Informationen erhalten Sie während der Öffnungszeiten:
Mo 09.00 – 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Di 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Mi keine Sprechzeiten
Do 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr 09.00 – 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung