Auskunft über Bodenrichtwerte
Übersicht und Hinweise für Auskünfte über BodenrichtwerteAllgemeine Informationen Auskunft BRW
Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat bestellt.
Nach Maßgabe des § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 10 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) ermittelt der Gutachterausschuss zum Ende jeden geraden Kalenderjahres Bodenrichtwerte für das Gebiet des Vogtlandkreises.
Der Bodenrichtwerte ist ein durchschnittlicher Lagewert des Grund und Bodens. Er bezieht sich auf ein fiktives Grundstück (Bodenrichtwertgrundstück), dessen Eigenschaften für ein bestimmtes Gebiet (Bodenrichtwertzone) typisch sind. Sie werden in EUR/m² Grundstücksfläche ermittelt. In bebauten Gebieten wurden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert!
Aus den dargestellten Bodenrichtwertzonen ist kein Baurecht ableitbar. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung oder der Baugenehmigungsbehörde können aus den Angaben der Bodenrichtwertkarte nicht abgeleitet werden. Bodenrichtwerte besitzen keine bindende Wirkung. Sie dienen zur Orientierung aller am Grundstücksmarkt Interessierten.
Voraussetzungen Auskunft BRW
Voraussetzungen
Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, Auskünfte über Bodenrichtwerte zu erhalten. Die entsprechenden Informationen sind allen Interessenten zugänglich.
Verfahrensablauf Auskunft BRW
Verfahrensablauf
Die Bodenrichtwerte sind nach der Ableitung kostenfrei im Geoportal des Vogtlandkreises unter https://geoportal.vogtlandkreis.de einsehbar.
Weitergehende Informationen zur Handhabung des Geoportals finden Sie unter „Hilfe“.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur sachgerechten Anwendung der Bodenrichtwerte die jeweiligen Erläuterungen zwingend zu beachten sind.
Sollten Sie eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert benötigen, dann wenden Sie sich unter Verwendung des bereitgestellten Formulars an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Schriftliche Anfragen werden generell schriftlich beantwortet und sind kostenpflichtig.
Auf Nachfrage erteilt Ihnen die Geschäftsstelle auch mündliche oder fernmündliche Auskunft bzw. beantwortet Ihnen gerne Rückfragen.
Erforderliche Unterlagen Auskunft BRW
Erforderliche Unterlagen
Für eine schriftliche Auskunft ist eine schriftliche Anfrage unter Angabe einer Postadresse notwendig.
Kosten/Gebühren Auskunft BRW
Kosten (Gebühren)
- mündliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel gebührenfrei
- schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert: gebührenpflichtig
- digitale Datenabgaben: gebührenpflichtig
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gutachterausschussgebührensatzung.
Rechtsgrundlagen Auskunft BRW
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
- Muster- Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV-Anwendungshinweise - ImmoWertA)
Zuständige Stelle Auskunft BRW
Zuständige Stelle
Landratsamt Vogtlandkreis
Amt für Kataster und Geoinformation
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis
- Geschäftsstelle -
Besucheranschrift: Postplatz 5 | 08523 Plauen
Postanschrift: Postfach 10 03 08 | 08507 Plauen
Telefon: +49 3741 300-2345
Fax: +49 3741 300-4022
E-Mail: gutachterausschuss@vogtlandkreis.de
Weitere Informationen erhalten Sie während der Öffnungszeiten:
Mo 09.00 – 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Di 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Mi keine Sprechzeiten
Do 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr 09.00 – 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Fristen Auskunft BRW
Fristen
keine