Bauakten im Archiv einsehen
Allgemeine Informationen
Abgeschlossene Bauakten können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (Eigentumsnachweis oder Vollmacht/Auftrag) im Archiv eingesehen werden.
Verfahrensablauf
Vor einem Archivbesuch wird empfohlen, telefonisch oder schriftlich per Post bzw. E-Mail, nachzufragen, ob
- Bauakten zum gesuchten Objekt vorhanden sind,
- Benutzungsbeschränkungen bestehen.
Anschließend vereinbaren Sie einen Termin für die Einsichtnahme im Archiv.
Anmeldung
Die Einsichtnahme in Bauakten ist nur nach Genehmigung möglich. Hierzu ist ein Antrag zu stellen. Dieser wird beim Besuch des Archivs vorgelegt und in der Regel kurzfristig genehmigt.
Einsichtnahme
- Die Einsichtnahme erfolgt im Benutzerraum des Archivs.
- Die Archivmitarbeiter beraten Sie dabei gern.
- Reproduktionen aus Bauakten werden durch die Archivmitarbeiter auf Antrag hergestellt und i.d.R. auf dem Postweg zugesandt.
- Das Fotografieren, Filmen, Kopieren und Scannen von Archivgut durch die Benutzer mit eigenen Geräten ist nicht gestattet.
Erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis oder Vollmacht/Auftrag
- ggf. Ausweisdokument
Kosten
- bei persönlicher Einsichtnahme je Einzelfall: Grundgebühr
- bei Recherche durch Archivmitarbeiter: aufwandsabhängig
- Reproduktionskosten
Rechtsgrundlage
- Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. der aktuellen Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Satzung des Vogtlandkreises vom 25.06.2020