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Brücken in die Zukunft

Kapitel I - Stärkung der Kommunen bei der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen

Ende des Jahres 2015 hat der Freistaat Sachsen mit der Errichtung eines Sondervermögens "Brücken in die Zukunft" und dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz eine Möglichkeit geschaffen, um die Kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte bei der Durchführung von Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen bis zum Jahr 2020 zu unterstützen. Hierfür wurden 800 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die die Städte, Gemeinden und Landkreise für Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen einsetzen können.

Mindestens 65 % dieser Summen stehen kraft Gesetz den kreisangehörigen Kommunen zu. Außerdem hat der Kreistag des Vogtlandkreises im April 2016 entschieden, zusätzlich weitere 700.000 € an die Stadt Plauen zur Schaffung von Kindertagesstättenplätzen zur Verfügung zu stellen. Im Endeffekt können daher der Vogtlandkreis und die Kommunen des Landkreises folgende Mittel umsetzen:

 

Budget Bund

Budget Sachsen

Vogtlandkreis:

1.977.000 €

7.612.000 €

Kommunen des Vogtlandkreises:

5.562.000 €

14.246.000 €

gesamt:

7.539.000 €

21.858.000 €

Nach einem genau definierten Verfahren hat der Freistaat Sachsen für alle Kommunen und den Landkreis Investtitionspläne bestätigt, die die genauen Maßnahmen und das darauf entfallene Budget zur Förderung für die einzelnen Antragsteller festlegt. Die Maßnahmen kommen aus verschiedenen Zuwendungsbereichen, Schwerpunkte liegen insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung von Infrastruktureinrichtungen sowie in den Bereichen der frühkindlichen Infrastruktur, der Schulinfrastruktur und des Städtebaus, aber auch Sportstätten und Straßenbauanträge sowie Sanierungen von Verwaltungs- und sonstigen Gebäuden spielen eine große Rolle bei der Förderung.

Auf der Basis der bestätigten Investitionspläne stellen die Gemeinden und der Landkreis die Fördermittelanträge und vollziehen die Investitions- und Sanierungsmaßnahmen.

Wenn davon ausgegangen wird, dass für die Maßnahmen in der Regel ein Fördersatz von 75 % angesetzt werden kann, so wird bei einem Gesamtbudget von ca. 29 Mio. € für den Vogtlandkreis ein gesamtes Investitionsvolumen von fast 40 Mio. € erreicht. Damit kann die zur Verfügung stehende Förderung optimal zum Vorteil des Vogtlandkreises genutzt werden.

Folgende Maßnahmen an Objekten des Vogtlandkreises werden gefördert:

Baumaßnahmen an Schulen

Baumaßnahmen an Verwaltungsgebäuden

Baumaßnahmen an weiteren Objekten

Kapitel II - Verbesserung der Schulinfrastruktur

Am 10.10.2018 haben der Sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt sowie der Sächsische Staatsminister für Kultus Christian Piwarz den Landräten und Oberbürgermeistern in Form der bestätigten Schulinvestitionspläne ein bemerkenswertes Finanzpaket übergeben.

Dieses Finanzpaket ist das Ergebnis der Umsetzung des geänderten Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, mit welchem der Bund den Ländern insgesamt 3,5 Mrd. € zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen und zur Förderung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden zur Verfügung gestellt hat. Auf den Freistaat Sachsen entfallen dabei rund 177,9 Mio. €, weitere 17,8 Mio. € hat der Freistaat selbst dafür noch aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Der Vogtlandkreis profitiert davon mit einem Anteil von mehr als 11 Mio. €.  

Nach Abzug einer Reserve von 10 % zur finanziellen Aussteuerung des Programms (Baukostenerhöhungen etc.) gibt der Landkreis 65 % der Mittel für insgesamt 30 Projekte der kreisangehörigen Kommunen an diese weiter, 35 % und zwar genau 3.481.300 € verwendet der Landkreis für 3 eigene Projekte. Da der Fördersatz 75 % bzw. in den Fällen zwingender Haushaltskonsolidierung sogar 90 % beträgt, kann der Landkreis mit dieser Summe ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von knapp 3,87 Mio. € umsetzen.

Gefördert werden können mit diesen finanziellen Mitteln die Sanierung, der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatzbau von Schulgebäuden nach den Vorgaben des Bundes. Von der Förderung ausgeschlossen sind dagegen der Neubau von Schulen und die Erhöhung der Kapazität der Schulen.

Mit der nunmehr erfolgten Übergabe der Schulinvestitionspläne ist der Startschuss für die bauliche Umsetzung der Projekte gefallen. Dafür haben die Kommunen bis zum Ende des Jahres 2022 Zeit. Die dazu notwendigen Fördermittelanträge waren bis Ende des Jahres 2018 durch die Kommunen bei der SAB zu stellen.

Für die sehr gute Zusammenarbeit bei der Durchführung des bisherigen Maßnahmenplanverfahrens und vor allem für die einvernehmliche Herbeiführung einer sinnvollen Lösung bei der Auswahl der begünstigten Kommunen und der zu fördernden Projekte gilt der Dank allen Beteiligten, insbesondere aber auch dem Kreisverband des Sächsischen Städte- und Gemeindetages im Vogtlandkreis.