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Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge

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Übersicht mit verfügbaren Hilfeleistungen:

Einreise vor dem 01.06.2022 / Erstorientierung im Vogtlandkreis

Bis zum 01.06.2022 erhielten ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Asylleistungsbehörde im Landratsamt. Neben den regulären Hilfesätzen, zählten hierzu auch die Krankenhilfe und die Kosten der Unterkunft

Ab dem 01.06.2022 werden somit keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr gezahlt.

Ab dem 1. Juni 2022 besitzen ukrainische Geflüchtete einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII. Sollten weiterhin Sozialleistungen bezogen werden, wird empfohlen umgehend einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Träger zu stellen. Bitte beachten Sie, dass es auch hier zu gewissen Bearbeitungszeiten kommen kann.

Um jedoch keine Leistungslücken entstehen zu lassen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis spätestens zum 31.08.2022 geschaffen. Eine Zahlung der Asylbewerberleistungen über dieses Datum hinaus ist nicht möglich.

Welcher Träger für Sie zuständig ist, können Sie anhand folgender Punkte prüfen:

  • Für die Leistungen an erwerbsfähige Personen wird das Jobcenter (Arbeitslosengeld II, Sozialgesetzbuch II) zuständig. Wichtig ist, dass mit Beginn der Anspruchsberechtigung auch eine Änderung der Krankenhilfe eintritt. Ab dem Zeitpunkt der Jobcenterleistungen tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse ein. Hierfür ist durch die Geflüchteten ein Antrag bei einer Krankenkasse ihrer Wahl zu stellen.
  • Für Personen mit Rentenbezug werden Leistungen vom Sozialamt (Grundsicherung im Alter, Sozialgesetzbuch XII) gewährt.

Folgende Maßnahmen sind durch die Geflüchteten einzuleiten:

1)      Antragstellung beim neuen Leistungsträger (Jobcenter/Sozialamt)

2)      bei Antragstellung beim Jobcenter

  1.  Antragstellung auf Krankenversicherung bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl

3)      Eröffnung eines inländischen Girokontos wird empfohlen

Bei Unsicherheiten können Sie sich auch direkt an die zuständigen Stellen wenden:

Jobcenter Vogtland

Engelstraße 9
08523 Plauen

Bürgerservice Sozialamt

Postplatz 5
08523 Plauen

  • Raum: 2.1.33

a)    Leistungen beim Jobcenter

Die Leistungen beim Jobcenter können grundsätzlich online über den folgenden Link beantragt werden.

https://www.vogtland-jobcenter.de/

Die Leistungen des Jobcenters werden rückwirkend zum 01.06.2022 gezahlt. Sollten bereits Asylbewerberleistungen gezahlt worden sein, erhalten Geflüchtete den noch zustehenden Unterschiedsbetrag nachgezahlt.

Nach erfolgter Registrierung wird das Jobcenter die Anträge prüfen und Ihnen eine Rückinformation zum Verfahren geben. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie hierüber informiert.

Folgende Unterlagen des Landkreises sind für die Antragstellung beim Jobcenter notwendig:

-       Einstellungsbescheid für die Asylbewerberleistungen

-       Fiktionsbescheinigung/Blattfiktion

Beide Unterlagen werden durch den Landkreis automatisch dem Jobcenter übermittelt.

b)    Leistungen für Rentenbezieher

Für Bezieher von ukrainischen Renten ist das Sozialamt des Landkreises zuständig.

https://antrag-uk.prosoz.de

Aufenthaltsstatus

Ukrainische Staatsangehörige und Personen mit einem Daueraufenthalt in der Ukraine erhalten zunächst einen Aufenthaltstitel mit einer Geltungsdauer von einem Jahr. Dieser kann im Bedarfsfall bis zu 3 Jahre verlängert werden. Mit diesem Titel ist in der Regel auch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gestattet.

Im Rahmen der Erstvorsprachen wurden die Grunddaten der Flüchtlinge erfasst. In der Folge wird die Ausländerbehörde Sie über einen zweiten Vorsprachetermin informieren. In diesem werden dann die weiteren Verfahrensschritte zur Erteilung des Aufenthaltstitels eingeleitet.

Einreise nach dem 01.06.2022 / Erstorientierung im Vogtlandkreis

1. Ankunft im Vogtlandkreis

Seit dem 01.06.2022 gilt eine gesetzliche Wohnsitzverpflichtung für ukrainische Flüchtlinge. Daher ist grundsätzlich vor einem beabsichtigten Wohnortwechsel/Zuzug eine Information und anschließende Registrierung bei der Ausländerbehörde notwendig. Bitte sprechen Sie hierfür persönlich in der Ausländerbehörde des Landkreises, Postplatz 5 in Plauen vor. Um Wartezeiten im Anmeldeprozess so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie die Vorsprache zu folgenden Zeiten zu realisieren:

WochentagÖffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Weiterhin ist es für den Abschluss der Anmeldung erforderlich, dass folgende Dokumente vorgelegt werden, insbesondere:

a)      Reisepass

b)      ID-Karte

c)      Geburtsurkunde

d)      Aufenthaltstitel anderer Behörden

e)      Fiktionsbescheinigung o.ä.

Im Zuge dieser Vorsprache wird geprüft, inwieweit eine Zuweisung in den Landkreis bzw. Erstregistrierung über die Landesdirektion Sachsen erfolgt.

2. Registrierung

Im Zuge der erstmaligen Anmeldung erfolgt ab sofort erkennungsdienstliche Behandlung mit Aushändigung einer Fiktionsbescheinigung. Gleichzeitig kann der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gestellt werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
a) Dokumente siehe unter Nr. 1) „Ankunft im Vogtlandkreis“
b) Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (für jede einzelne Person)
c) je Person ein biometrisches Foto
d) die Erklärung zum Aufenthalt am 24.02.2022

3. Aufenthaltstitel

Für alle Personen, die sich vor dem 13.07.2022 in der Ausländerbehörde Vogtlandkreis registriert haben, wird ein Termin zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vergeben. Hier erfolgt dann die erkennungsdienstliche Behandlung und abschließende Registrierung in den Fachsystemen. Bitte beachten Sie daher, dass die Einladung per Brief erfolgen wird. Es ist daher wichtig, dass eine Erreichbarkeit an der Adresse der Erstregistratur vorhanden ist. Sollte ein Wohnsitzwechsel geplant sein, ist umgehend die Ausländerbehörde zu informieren bzw. eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt zu veranlassen.

4. Leistungsrecht

Personen die sich ab dem 13.7.22 erstregistrieren, erhalten nunmehr Leistungen direkt vom Jobcenter sofern dortiger Anspruch besteht (in der Regel alle erwerbsfähigen Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres). Somit ist eine sofortige Beantragung dieser Leistungen im Jobcenter erforderlich.
Alle nicht erwerbsfähigen Personen (in der Regel Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben) werden aufgefordert einen Sozialleistungsantrag nach dem SGB XII beim Sozialamt im Landratsamt Vogtlandkreis zu stellen.
Die entsprechenden Hinweise und Informationen erhalten Sie im Rahmen der Erstregistrierung im Landratsamt.

5. Krankenversicherung

Ukrainische Flüchtlinge waren bisher ab dem Tag der Ankunft im Vogtlandkreis über diesen krankenversichert.
Mit der leistungsrechtlichen Gesetzesänderung (Übergang SGBII/SGB XII) sind Personen mit Leistungsanspruch beim Jobcenter sozialversicherungspflichtig, d.h. Ein Mitgliedsantrag bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl ist zu stellen und diese Bescheinigung dem Jobcenter vorzulegen. Damit wird diese Krankenkasse zum Kostenträger für alle entstehenden Krankenkosten.
Sofern keine Sozialversicherungspflicht bei einer Krankenkasse besteht, ist der örtlich zuständige Sozialleistungsträger auch Träger der Krankenkosten. Hierzu ist im Einzelfall die Kostenübernahme zu prüfen.
Hinweis:
Solange eine Leistungsgewährung über das Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt, werden auch hierfür die Krankenkosten durch das Sachgebiet Asyl und Integration übernommen.

Kindertagesstätten

Anspruch auf Kindertagesbetreuung

Alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben in Deutschland ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.

Sollten Sie Interesse an einem Betreuungsplatz haben, wenden Sie sich bitte an das Rathaus in Ihrem aktuellen Wohnort. Dort kann Ihnen ein freier Platz in einer geeigneten Kita vermittelt werden. Außerdem erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen in Ihrer Nähe.

Folgende wichtige Unterlagen benötigen Sie bei Aufnahme des Kindes in eine Kita und sollten Sie der Wohnortgemeinde bzw. der Kindertageseinrichtung bei Abschluss eines Betreuungsvertrages vorlegen können:

• Amtliches Personaldokument
• Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
• Ärztliche Gesundheitsbescheinigung des Kindes
• Nachweis Immunschutz Masern des Kindes

Hinweis: Wenn Ihr Kind in Deutschland eine Schule oder Kindertagesstätte besuchen soll, muss es gegen Masern geimpft sein und dies auch nachweisen. Die Impfungen führen Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Hausärzte durch. Sollte der Nachweis eines Impfstatus wegen fehlender Dokumente schwierig sein, können die Kinder dennoch aufgenommen werden. Dazu muss ein Impfnachweis innerhalb eines Monates nachgereicht werden. Die Kosten für Impfung sowie einen Antikörpertest übernimmt das Landratsamt.

Überblick über Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Vogtlandkreis erhalten Sie über das Geoportal

Allgemeine Fragen zur Kindertagesbetreuung im Vogtlandkreis können Sie gern auch an die Fachberatung Kindertagesbetreuung kita-jugendamt@vogtlandkreis.de senden.

Kitakosten

Nehmen Familien ein Betreuungsangebot für Kinder (Kindertagesstätte/Hort) wahr, ist grundsätzlich ein Elternbeitrag zu zahlen. Ist den Eltern der Kostenbeitrag nicht zuzumuten bzw. mit dem Nachweis, dass sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II über das Jobcenter beziehen, können diese einen Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge stellen.

Dafür füllen Sie den Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge aus und fügen

  • Die Bestätigung über die Höhe der Elternbeiträge (Anlage 1 des Antrages) oder den Gebührenbescheid der Betreuungseinrichtung
  • den Aufenthaltsnachweis sowie
  • den Bescheid/Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Jobcenter) über Asylbewerberleistungen oder andere einkommensrelevante Informationen bei.

    Die Unterlagen senden Sie bitte per Post an:
    Landratsamt Vogtlandkreis
    Jugendamt/ SG 125 Wirtschaftliche Jugendhilfe
    Postplatz 5
    08523 Plauen.

Essenversorgung in der Kita/Kosten

In der Kindertageseinrichtung, mit der Sie einen Betreuungsvertag für Ihr Kind abschließen, erhalten Sie einen Essenvertrag mit dem jeweiligen Essenanbieter der Kindertagesstätte.
Auch hierfür können Sie mit dem Nachweis des Anspruchs auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über das Jobcenter eine anteilige Übernahme des Essengeldes erhalten (beim Jobcenter gelten mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern bzw. Kindern in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege gleich als mitbeantragt).

Informationsmaterial zum Thema Kindertagesbetreuung in ukrainischer Sprache

Mit dem Elternheft zum Sächsischen Bildungsplan erhalten Sie die Möglichkeit, in ihrer Muttersprache einen Einblick in die Inhalte und pädagogische Grundausrichtung des Sächsischen Bildungsplanes zu bekommen. Die Begleithefte stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:

Weitere mehrsprachige Informationen für Familien aus der Ukraine

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen  hat eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtigen Informationen zusammengestellt, diese sind in auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch zu finden und werden ständig aktualisiert
www.elternsein.info

Übersetzungsprogramme, Materialien und Links können die die Kommunikation ukrainischer Kinder und ihrer Familien im Alltag erleichtern

In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Sammlung verschiedener Materialien, Links und Ideen, wie Sie miteinander in Kontakt kommen und kommunizieren können. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es handelt sich nicht um geprüfte Empfehlungen. Die aufgeführten Materialien und Angebote sind praxisnah und ressourcenorientiert.

Für mein Vorschulkind während unseren Aufenthaltes im Flüchtlingsheim oder in einer privaten Unterkunft verschiedene pädagogische Materialien auf Ukrainisch

UNICEF hat zusammen mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine hier einen Online-Kindergarten mit Bildungs- und Entwicklungsvideos für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren veröffentlicht.
Um die erste Folge des Online-Kindergartens zu sehen, klicken Sie bitte hier:  Das Video ist auch auf dem UNICEF-YouTube-Kanal verfügbar. Neue Episoden werden täglich hochgeladen.
Auf das Online-Angebot können Sie mit jedem Gerät wie Smartphones, Tablets oder Computern zugreifen.

Bitte beachten Sie auch folgende Links:

Schulen

Ukrainische Flüchtlinge haben grundsätzlich Anspruch auf einen Kita- bzw. Schulplatz.

Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal unter folgendem Link eingerichtet:

https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine

Gastfamilien für unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine gesucht

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt momentan viele Bürger und Bürgerinnen des Vogtlandkreises. Die Hilfsbereitschaft der Vogtländer ist enorm. Auch die Kreisverwaltung ist an vielen Stellen bemüht, die Situation der eintreffenden Kriegsflüchtlinge zu erleichtern und zu koordinieren. So ist dies auch im Jugendamt. Hier ist vor allem das Thema der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen aktuell. Vereinzelt erhielt das Jugendamt Vogtlandkreis bereits Angebote von Familien, die sich vorstellen könnten, ein unbegleitetes Kind oder einen unbegleiteten Jugendlichen aufzunehmen. Als unbegleitet gilt ein Minderjähriger, wenn er ohne einen Sorgeberechtigten einreist.

Das Ziel des Jugendamtes ist es, möglichst vielen unbegleiteten Kindern und Jugendlichen eine familienähnliche Unterbringung zu ermöglichen. Die Kinder sollen hier zur Ruhe kommen, Unterstützung, Förderung  und Zuwendung erfahren. Deshalb sucht der Vogtlandkreis Gastfamilien, die bereit sind, ukrainische Flüchtlingskinder/-jugendliche aufzunehmen. Aktuell sind der Landkreisverwaltung noch keine unbegleiteten Kinder/Jugendliche bekannt, die hier im Vogtlandkreis angekommen sind.

Gastfamilien, die sich zu einer, eventuell zeitlich befristeten, Aufnahme von Flüchtlingskindern bereit erklären, werden durch den Pflegekinderdienst des Landratsamtes betreut. Sie durchlaufen ein vereinfachtes Prüfverfahren und erhalten Pflegegeld in Höhe des aktuellen Pflegegeldsatzes.

Wenn Sie sich für diese Aufgabe interessieren, setzen Sie sich bitte mit Jule Schäfer in Verbindung.

Frau Jule Schäfer

Beigeordneter/Geschäftsbereich I
Beigeordneter/Geschäftsbereich I|
Assistenz Beigeordneter/Geschäftsbereichsleiter I

Postplatz 5

08523 Plauen

Darüber hinaus können Sie auch über die Mail: jugendamt@vogtlandkreis.de Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen.

Tafeln / Hilfsorganisationen / Kleiderkammern

Durch die Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen den ukrainischen Flüchtlingen auch die sozialen Hilfseinrichtungen (Tafeln / Kleiderkammern) zur Verfügung. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Bis zur Registrierung bei der Ausländerbehörde genügt aus Sicht des Landkreises zunächst die Vorlage des ukrainischen Passes / Ausweisdokumentes.

Hinweise zu Fahrerlaubnis und Nutzung von Kraftfahrzeugen 

Wenn Sie dem Link folgen, finden Sie Informationen des Bundes zur Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis für die private und berufliche Nutzung, zur notwendigen Versicherung Ihres noch in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges und zu ähnlichen Themen. 

Hinweise des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Bitte beachten Sie, dass für Ihre Fahrzeuge spätestens nach einem Jahr überwiegendem Aufenthalt in Deutschland die Verkehrssicherheit nachgewiesen werden muss. Die für die Kraftfahrzeugzulassung notwendigen Informationen finden Sie in der

Information des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr  

 

 

Zusätzliche Hilfsangebote und Hilfsorganisationen

Die zusätzlichen Hilfsangebote werden zentral erfasst, bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an status@vogtlandkreis.de.

Deutschkursangebote und informelle Hilfsangebote für Migranten

Außerdem bieten folgende Hilfsorganisationen eigene Hilfeleistungen an und können auch direkt kontaktiert werden:


Mitgebrachte Tiere

Für alle Länder, die zu den „nicht gelisteten Drittländern“ gehören, darunter auch die Ukraine, gelten besondere Anforderungen für die Einreise von Tieren.
Neben einem EU Heimtierausweis, einer elektronischen Kennzeichnung mittels Mikrochip und einer gültigen Tollwutimpfung, wird ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) gefordert. Die Blutentnahme ist frühestens 30 Tage nach der Impfung möglich. Die Untersuchung kann nur in einem zugelassenem EU-Labor erfolgen. Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist noch eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit 7 Monaten.
Pro Person können höchstens fünf Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises per E-Mail unter veterinaeramt@vogtlandkreis.de oder telefonisch unter 03741 / 300-3601.

FAQ

1. Wann erhalte ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel?

  • Im Vorfeld ist die erkennungsdienstliche Behandlung jeder einzelnen Person erforderlich. Sofern dies noch nicht erfolgte, werden diejenigen einen entsprechenden Termin erhalten.

2. Dürfen ukrainische Flüchtlinge in den Urlaub fahren?

Auszug aus der Internetplattform des BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (FAQ)

3. Kann ich einfach umziehen oder muss ich es melden?

  • Alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen müssen unaufgefordert gemeldet werden, hierzu steht die zentrale Mailadresse: status@vogtlandkreis.de zur Verfügung

Beachte: Das Jobcenter ist gesondert zu unterrichten, sobald dort ein Antrag gestellt wurde.

  • Wollen Sie innerhalb Deutschlands bundeslandübergreifend umziehen bedarf es einer vorherigen Zustimmung der aufnehmenden Ausländerbehörde. Hierzu müssten Sie einen Umverteilungsantrag bei Ihrer aktuell zuständigen Ausländerbehörde stellen. Zur weiteren Leistungsgewährung benötigen Sie einen Einstellungsbescheid der abgebenden Behörde.