Bundestagswahl 2025
Mit der Anordnung über die Bundestagswahl 2025 vom 23. August 2024 wurde als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag der 28. September 2025 bestimmt.
Die Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag wird voraussichtlich am Sonntag, dem 23. Februar 2025 stattfinden.
Die genaue Bekanntgabe kann erst erfolgen, sobald der Bundespräsident nach § 16 Bundeswahlgesetz den Wahltag bestimmt hat.
Wahlergebnis
Das Ergebnis wird zeitnah nach dem Wahltag bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2478) geändert worden ist
Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) geändert worden ist
Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 283) geändert worden ist
Wahlgebiet
Kreiswahlausschuss
Dem Kreiswahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 165 - Vogtlandkreis.
Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses
Vorsitzende des Kreiswahlausschusses:
Linda Heusch
Landratsamt Vogtlandkreis
Postplatz 5
08523 Plauen
Tel.: 03741 / 300 1934
Fax: 03741 / 300 4058
E-Mail: kreiswahlleiter@vogtlandkreis.de
Stellv. Vorsitzende des Kreiswahlausschusses:
Stephanie Degwert
Landratsamt Vogtlandkreis
Postplatz 5
08523 Plauen
Tel.: 03741 / 300 1916
Fax: 03741 / 300 4057
E-Mail: kreiswahlleiter@vogtlandkreis.de
Beisitzer/in und Stellv. Beisitzer/in:
Partei |
Beisitzer/in |
Stellv. Beisitzer/in |
AfD |
Nick Hofmann |
Cornelia Erhardt |
AfD |
Diana Simon |
Katja Eichhorn |
SPD |
Maria Koch |
Gurdrun Militzer |
CDU |
Gabriele Lorenz |
Hansjoachim Weiß |
FDP |
Eckart George |
Heike Pietschmann |
DIE LINKE |
Ilka Reißner |
Petra Rank |
Sitzungstermine des Kreiswahlausschusses
Die Sitzungen des Kreiswahlausschusses sind öffentlich, jedermann hat Zutritt zur Sitzung.
Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung werden durch Aushang im Eingangsbereich des Landratsamtes Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen bekannt gegeben.
Termine:
- werden noch bekannt gegeben -
Wahlvorschlagsunterlagen
Für die Einreichung eines Wahlvorschlags zur Bundestagswahl 2025 wird das Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin empfohlen. In dem Portal können die Vordrucke für die Einreichung eines Wahlvorschlags elektronisch und technisch unterstützt ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Die Zugangskennungen zum Kandidatenportal werden von der Kreiswahlleiterin nach Anforderung übermittelt.
Wir weisen darauf hin, dass es jedoch nicht möglich ist, die Unterlagen für einen Kreiswahlvorschlag elektronisch über das Kandidatenportal bei der Kreiswahlleiterin rechtsgültig einzureichen.
Der Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt, ausgedruckt, von den Verantwortlichen persönlich und handschriftlich unterzeichnet und im Original bei der Kreiswahlleiterin, Frau Heusch, Postplatz 5, 08523 Plauen vorliegen.
Alternativ erhalten Sie nach Anforderung bei der Kreiswahlleiterin die erforderlichen Unterlagen in Form von ausfüllbaren PDF-Formularen.
Repräsentative Wahlstatistik
In einigen Wahlbezirken kommt es zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe verschlüsselt sind, verwendet.
Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
(Wahlstatistikgesetz - WStatG). Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziologische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung.
Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem:
- die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte/Wähler/-innen umfassen müssen.
- die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
- die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden dürfen.
- die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerverzeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.
- wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.
- die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
Gemeinden, die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt wurden, geben weitere Informationen vorab bekannt.
Allgemeine Informationen
Der Deutsche Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Sie werden für die Dauer von 4 Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen gewählt.
Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl nach Kreiswahlvorschlägen und eine Zweitstimme für die Wahl nach Landeslisten einer Partei.
Die Sitzverteilung erfolgt im Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl.
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Bis zur Bundestagswahl 2021 gewann die Person, die die meisten Stimmen erhalten hatte (Mehrheitswahl). Ab der Bundestagswahl 2025 müssen diese Sitze noch zusätzlich durch Zweitstimmen gedeckt sein.
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl).
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers.
Wahlvorschläge können von Parteien und Einzelbewerberinnen bzw. –bewerbern eingereicht werden.
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Nicht wahlberechtigt sind gemäß § 13 Bundeswahlgesetz diejenigen Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Passives Wahlrecht
Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht wählbar ist wer nach § 13 Bundeswahlgesetz von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist oder wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.