Amt für Umwelt
Aufgabe des Amtes für Umwelt ist es, Mensch und Natur möglichst vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
In diesem Zusammenhang begleiten wir Sie umweltrechtlich in Ihren Planungs- und Bauvorhaben und bei auftretenden Umweltbeeinträchtigungen aller Art. Wir unterstützen Sie in Ihren umweltrelevanten Fragen und geben Informationen zu aktuellen Umweltdaten.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind geschult in Natur-, Arten-, Gewässer, Boden- und Immissionsschutz, im Umgang mit Umwelteingriffen und Havarien jeglicher Art. Sie pflegen Landschaftsflächen und Naturräume, geben Flussläufen wieder ihr natürliches Bild, sanieren Altlasten und treiben im Sinne des Klimaschutzes den Einzug von Elektromobilität und Energieeffizienz im Vogtland voran.
Im juristischen Sinne erledigt das Amt für Umwelt seine Pflichtaufgaben als Untere Umweltschutzbehörde und vollzieht die Umweltbundes- und Umweltlandesgesetze.
Naturschutz
Als Untere Naturschutzbehörde sorgen wir für den Schutz der Flora und Fauna im Vogtlandkreis sowie für das Wohl besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten entsprechend der Bundes- und Landesgesetzgebung für Natur- und Artenschutz.
Zu unseren Aufgaben zählen die damit in Verbindung stehenden Genehmigungen, Befreiungen, Kontrollen und Bußgeldverfahren sowie das Erlassen entsprechender Einzelanordnungen, das Führen naturschutzrechtlicher Verzeichnisse und das Erarbeiten von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange.
Weitere Informationen zu umweltrelevanten Themen sowie zu Neuigkeiten rund um Flora und Fauna des Vogtlandkreises, finden Sie auf unserer Naturschutz-Hompage.
Wir haben für Sie im Blick
- Artenschutz
- Biotopschutz
- Schutzgebiete
- Fördermittelanträge
- Handelsrelevanter Artenschutz
- Naturschutz außerhalb von Schutzgebieten
- Landschafts-, Landesentwicklungs-, Regionalplanung
- Eingriffe in Natur und Landschaft | Bauanträge, Bauleitplanung
Abfallrecht | Bodenschutz
Als Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde sind wir für die Kontrolle und Durchsetzung der europäischen, bundesdeutschen und sächsischen Bodenschutz- und Abfallgesetzgebung zuständig. Zu unseren abfallrechtlichen Aufgaben gehören die Überwachung der Abfallerzeugung, Abfallbeförderung und Abfallentsorgung sowie die Ahndung und Beräumung illegaler Abfallentsorgungen. Unsere bodenschutzrechtlichen Aufgaben umfassen den vorsorgenden Bodenschutz sowie die Überwachung und Sanierung von Altlasten und Deponien.