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Hygienische Risiken nach Hochwasser und Überschwemmungen

Informationen aus dem Amt für Gesundheit und Prävention

Stundenlanger Starkregen, und heftige Gewitter und andere extreme Wetterereignisse richten große Schäden an. Das Gesundheitsamt möchte die Bevölkerung über hygienische Risiken informieren, die in diesem Zusammenhang auftreten können.
Besonders bei Aufräumarbeiten nach dem Rückzug von Hochwasser sind vorsorglich Schutzmaßnahmen zu beachten. Dies betrifft vor allem alle Bürger, die im Zuge von Aufräumarbeiten intensiven Kontakt mit zurückbleibendem Schlamm und Überschwemmungswasser haben.


Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgern, die Aufräumarbeiten zum Beispiel in Häusern, Kellern und Gärten durchführen, sich bei der Reinigung durch Gummistiefel, wasserdichte Handschuhe und wasserabweisende Kleidung vor dem Kontakt mit zurückbleibendem Schlamm und Überschwemmungswasser zu schützen und sich insbesondere vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln sowie dem Rauchen sorgfältig die Hände zu waschen. Dies dient der Vorbeugung gegen die Verbreitung fäkaloral übertragbarer Krankheiten.


Außerdem sollten ausschließlich hygienisch unbedenkliche Lebensmittel verzehrt werden. Möglicherweise kontaminiert sind alle Lebensmittel, die mit Überschwemmungswasser in Berührung gekommen sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall sollten diese nicht verzehrt werden. Dies gilt auch für Obst und Gemüse aus überschwemmten Gärten.


Nach dem Auspumpen sollten Kellerräume gründlich gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie wieder zur Lagerung verwendbar sind. Durch Überschwemmung verunreinigter Spielsand in Sandkästen sollte vorsorglich ausgetauscht werden.


Da bei den Aufräumarbeiten die Verletzungsgefahr besonders hoch ist, sollte der Impfschutz gegen Tetanus überprüft und wenn nötig, wie durch die Sächsische Impfkommission empfohlen, mit einer Vierfach-Kombinationsimpfung durch den Hausarzt aufgefrischt werden. Erwachsenen wird eine Auffrischimpfung alle zehn Jahre empfohlen. Für weitere Impfungen besteht aufgrund der epidemiologischen Situation und den Erfahrungen nach den Hochwasserereignissen der letzten Jahre keine Indikation.


Immungeschwächte Personen und Kinder sollten nicht an Aufräumarbeiten nach den Überschwemmungen beteiligt werden. Bei unklaren gesundheitlichen Störungen oder Symptomen wie Durchfall, Erbrechen und Fieber aber auch bei Verletzungen ist ein Arzt aufzusuchen.


Verunreinigte Wäsche muss desinfizierend bei mindestens 60 °C gewaschen werden. Mit Schlamm oder Überschwemmungswasser verunreinigtes Geschirr oder andere Gebrauchsgegenstände müssen mit handelsüblichen desinfizierendem Reiniger oder Desinfektionsmittel auf Basis von Chlor oder Aldehyden gereinigt werden. Von Schimmel befallene Gegenstände und Möbel müssen meist entsorgt werden.

Informationen für Brunnenbesitzer

Soweit möglich sollte ausschließlich Wasser aus dem zentralen Trinkwassernetz verwendet werden.
Wird Wasser aus Brunnen entnommen, so sollte sichergestellt sein, dass kein Eintrag von Schmutzwasser durch Überschwemmung stattgefunden hat. Ist der Brunnen vom Hochwasser betroffen, so sollte das Wasser erst wieder zum Verzehr und zur Zubereitung von Lebensmitteln verwendet werden, wenn durch eine Laboruntersuchung sichergestellt ist, dass keine mikrobiologische Beeinträchtigung besteht.