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Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel

Die Honigbiene und andere Insekten sind aufgrund ihrer Bestäubungsleistungen von unschätzbarem ökologischem und ökonomischem Wert für blühende Wild- und Kulturpflanzen im Vogtland. Viele Erkrankungen und Umwelteinflüsse dezimieren jedes Jahr die Anzahl der Bienenvölker. Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel sind ein häufiger Grund für hohe Tierverluste bei den vogtländischen Imkern.

In landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wie

  • Insektiziden
  • Fungiziden und
  • Herbiziden

im Rahmen von Pflanzenschutzmaßnahmen oftmals unverzichtbar. Das Pflanzenschutzgesetz regelt den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Auf der Basis des Pflanzenschutzgesetzes wurde zum Schutz der Honigbienen die Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) erlassen.
Jedes Pflanzenschutzmittel ist in eine der 4 Kategorien unterteilt:

  • B1: bienengefährlich:
    keine Anwendung an blühenden Pflanzen bzw. an von Bienen beflogenen nicht blühenden Pflanzen (Honigtau), gilt auch für Unkräuter, Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand während der Zeit des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers
  • B2: bienengefährlich:
    Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr
  • B3: nicht bienengefährlich:
    aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Bienen nicht gefährdet
  • B4: bienenungefährlich:
    Anwendung nur in der durch die Zulassung festgelegte Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft, höhere Aufwandsmengen (Überdosierung) können Bienen schädigen, Anwendung bestimmter Tankmischungen von bienenungefährlichen Pflanzenschutzmitteln dürfen nur abends nach dem Bienenflug ausgebracht werden und sind entsprechend gekennzeichnet (NB6623).


Die Bienenschutzverordnung gilt für jeden, der Pflanzenschutzmittel anwendet, unabhängig von Eigentumsverhältnissen oder Betriebsgrößen (Landwirt, Auftragsunternehmer, Gärtner oder Kleingärtner).
Pflanzenschutzmittel liegen in der Verantwortung der Anwender.
Guter nachbarschaftlicher Kontakt und Absprachen bezüglich des Ausbringens von Pflanzenschutzmitteln zwischen Landwirten und Imkern sind für beide Seiten sinnvoll und gut für die Erträge aller Beteiligten.