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Forstbehörde

 

Die Forstbehörde ist für die Durchsetzung des Sächsischen Waldgesetzes zuständig.

  • Forstaufsicht über den privaten und körperschaftlichen Wald
  • Forstschutz
  • Wahrnehmung aller behördlichen Aufgaben und Überwachung der Einhaltung des Sächsischen Waldgesetzes
  • zudem ist sie die zuständige Behörde nach dem Pflanzenschutzgesetz im Wald

Themenschwerpunkte: