Forstbehörde
Die Forstbehörde ist für die Durchsetzung des Sächsischen Waldgesetzes zuständig.
- Forstaufsicht über den privaten und körperschaftlichen Wald
- Forstschutz
- Wahrnehmung aller behördlichen Aufgaben und Überwachung der Einhaltung des Sächsischen Waldgesetzes
- zudem ist sie die zuständige Behörde nach dem Pflanzenschutzgesetz im Wald
Themenschwerpunkte:
- Reviere im Überblick
- Forstaufsicht im Privat- und Körperschaftswald/Forstschutz
- Walderhaltung/Waldmehrung
- Waldschutz/Waldbrand
- Pflanzenschutz
- Reiten im Wald
- Forstliches Vermehrungsgut
- Forstliche Zusammenschlüsse (Forstbetriebsgemeinschaften)
- Weitere hoheitliche Vollzugsaufgaben nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen im Forstbereich