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  • Reiten im Wald © amaxim - iStock.com

    Reiten im Wald

    Reiterinnen zu Pferd auf einem Waldweg
    © amaxim - iStock.com

Reiten im Wald

Nach dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen ist das Landratsamt als Untere Forstbehörde für das Reiten im Walde zuständig:

  • Das Reiten im Wald ist nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet. Die Ausweisung und Kennzeichnung erfolgt durch die Untere Forstbehörde nach Anhörung der beteiligten Waldbesitzer und der Betroffenen.
  • Sind erhebliche Schäden durch das Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen entstanden, können diese durch den Waldbesitzer bei der Unteren Forstbehörde angezeigt werden.
  • Reitwegekonzeption/Ausweisung von Reitwegen im Wald